Sollte man ehebruch/Fremdgehen unter strafe stellen?
Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen
10 Antworten
Nein keinst
Ehebruch war im Mittelalter strafbar, in den 50iger und 60iger Jahren wurde der Ehebrecher immer schuldig geschieden und mußte alles bezahlen, das hat man zum Glück geändert und sollte auch nicht wieder eingeführt werden.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein keinst
Man kann kein Verhalten erzwingen was man selbst gerne hätte. Fremdgehen ist nicht schön und hinterlässt oft tiefe Wunden aber auch das gehört zum Leben.
Nein keinst
Warum sollte es das?
... Kann ja durchaus auch so gewollt sein.
Geht den Gesetzgeber außerdem einen feuchten Kehrricht an.
Nein keinst
Fremdgehen ist absolut unverzeibar
Aber es unter strafe stellen ist zu viel
Nein keinst
Warum möchtest du jemandem vorschreiben, mit wem er Sex zu haben hat?