Sollte man ehebruch/Fremdgehen unter strafe stellen?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Nein keinst 88%
Nur ehebruch 13%
Ja beides 0%
Nur normales fremdgehen 0%

10 Antworten

Nein keinst

Ehebruch war im Mittelalter strafbar, in den 50iger und 60iger Jahren wurde der Ehebrecher immer schuldig geschieden und mußte alles bezahlen, das hat man zum Glück geändert und sollte auch nicht wieder eingeführt werden.

Nein keinst

Man kann kein Verhalten erzwingen was man selbst gerne hätte. Fremdgehen ist nicht schön und hinterlässt oft tiefe Wunden aber auch das gehört zum Leben.

Nein keinst

Warum sollte es das?

... Kann ja durchaus auch so gewollt sein.

Geht den Gesetzgeber außerdem einen feuchten Kehrricht an.

Nein keinst

Fremdgehen ist absolut unverzeibar

Aber es unter strafe stellen ist zu viel

Nein keinst

Warum möchtest du jemandem vorschreiben, mit wem er Sex zu haben hat?