Sollte ich gegen eine Kürzung meiner Entfernungspauschale bei der Einkommenssteuererklärung Einspruch einlegen?

4 Antworten

Spare Dir den Einspruch. Ein längere Weg wird nur anerkannt, wenn es erheblich schneller ist. 3 Minuten Unterschied reichen nicht aus.

Ausserdem ist es doch egal, ob 70 Km * 0,30 Euro * 230 Tage = 4.830,- Euro, oder 114 Km *0,30 *230 Tage = 7.866,- Euro, auf 4.500,- beschränkt werden.

Mehr als 4.500,- kannst Du ja nur ansetzen, wenn Du mit dem Wagen fährst, aber Du fährst ja mit dem Zug.

https://www.steuertipps.de/lexikon/e/entfernungspauschale

Grundsätzlich ist für die Berechnung der Entfernungspauschale die kürzeste Straßenverbindung entscheidend, und da du mit dem Zug fährst, kannst du keine längere Straßenverbindung als verkehrsgünstiger beanspruchen.

Natürlich kannst du Einspruch erheben. Wird aber mit ziemlicher Sicherheit abgelehnt werden. Du willst fast die doppelte Strecke angerechnet bekommen obwohl die kürzere nur drei Minuten länger ist? Spar dir den Aufwand.

Wenn der verkehrsgünstige Weg nur 3 Minuten Fahrzeit ausmacht, werden die den Teufel tun, Dir einen längeren anzuerkennen.

Der verkehrsgünstigere Weg geht nur über Land, der längere aber über die Autobahn. Hatte gehofft, ich könnte so argumentieren, dass ich auf 114 KM die von Google ausgerechnete Zeit um 3 Minuten unterbiete.

@tb152463

Und Du meinst, wegen 3 Minuten machen die einen Unterschied?

@Skibomor

In den letzten 4 Jahren hat das FA immer die 114 KM akzeptiert. Und ja, ich denke verkehrsgünstiger sind 114 KM Autobahn eher als 70 KM über Land, wenn sich die Strecken nur 3 Minuten unterscheiden, oder?

@tb152463

ähm, das verkehrsgünstig gilt nur dann, wenn Du tatsächlich mit dem Pkw fährst .....

Du willst allen Ernstes die Mehrkilometer ansetzen, obwohl Du mit dem Zug fährst?

da Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die kürzeste Strecke heranzuziehen.

bisher wurde anscheinend im Finanzamt einfach die Daten aus der Erklärung übernommen. Durch einen neuen Sachbearbeiter wurde die Angelegenheit hinterfragt und richtig gestellt ....

bytheway: ich verweise auf die Berechnung von wfwbinder ..... bei mir wird ebenfalls, egal ob 70 oder 114 km, bei 4.500 € gedeckelt ...

die Fahrzeit muss mind. 20 (oder 30) Minuten drunter liegen; nicht 3 Minuten