Sollte der Ehepartner mit in den Mietvertrag oder reicht einer als Vermieter?

6 Antworten

Für Vermieter ist es immer besser mehrere Mieter als Mietpartei zu haben da sie gesamtschuldnerisch haften.

Man muss nur darauf achten dass sie nicht einfach als mit einziehende Person genannt werden , sondern als Vertragspartner und es müssen auch alle unterschreiben.

Für Mieter ist es manchmal nicht so gut, weil man nur gemeinsam kündigen kann und da gibt es bei Trennung öfter Probleme.

Soweit ich informiert bin reicht es aus wenn einer eingetragen ist, da der Ehepartner nicht als Dritter gilt und somit ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung einziehen darf.

Aus Sicht des Vermieters, sollten auf jeden Fall alle beide rein.

Vorteile:

Idealerweise 2 Verdiener und somit 2 Vollhafter

Einer allein kann nicht einfach kündigen

Als Vermieter ist es eigentlich nicht möglich, auch noch die privaten Regelungen des Ehepaares zu prüfen, also bspw., ob es einen Ehe- und Erbvertrag gibt und wie dieser gestaltet ist.

Auch die Frage, wie es im Falle einer Trennung oder Scheidung weiter geht, sollte nicht Gegenstand des Mietvertrags sein, sondern intern zwischen den Eheleuten geregelt sein. Auch hierfür ist es vorteilhaft, wenn beide im Vertrag stehen.

Zudem ist es heutzutage nicht mehr ohne weiteres erkennbar, ob ein Paar wirklich verheiratet ist, wenn beide Ehepartner ihren Namen unverändert behalten haben. Z. B. wegen Kindern aus früheren Verbindungen.

Sollte ein Ehepaar jedoch darauf bestehen, dass nur einer von beiden in den Mietvertrag kommt, kann man das aber auch akzeptieren, wenn die sonstige Prüfung ergeben hat, dass die Bonität gesichert ist, die Leute einen anständigen Eindruck machen und nichts darauf hin deutet, dass es zu Problemen kommen könnte.

Aus Vermietersicht ja, aus Mietersicht nein.

Der Vermieter könnte immer auch auf den anderen Ehepartner zurückgreifen, da gesamtschuldnerisch der eine für den anderen haftet.

Der Mieter könnte bei Trennung alleine kündigen und bräuchte nicht auf den guten Willen des anderen vertrauen.

Auf Vermieterseite sollte stes nur einer als Vermieter auftreten, so hat man den Ehegatten notfalls als Zeugen parat; als Partei wäre er für die Zeugeneigenschaft auf Vermieterseite verbraucht!

Auf Mieterseite verpflichten Sie vertraglich alles, was Sie kriegen können!