Sollte Blutspende nicht steuerlich absetzbar sein?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Soll steuerlich nicht absetzbar bleiben ... 60%
Sollte steuerlich absetzbar sein nämlich ... 20%
Ander Idee wäre ... 20%

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie kommst Du darauf, daß Blutspenden nicht steuerlich begünstigt sind?

Blutspenden können grundsätzlich als Sachspenden angesehen werden.

Auf der Ebene des Spendendienstes

Die Einnahmen aus der Veräußerung von Blutspenden sind grundsätzlich steuerfrei (keine Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, keine Umsatzsteuer) = Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Organisation

Das ist nicht selbstverständlich, da die Veräußerung von Sachspenden ansonsten grundsätzlich körperschaft-, gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig ist; gewisse Altmaterialien (z. B. alte Kleidung, alte Möbel) werden begünstigt besteuert.

Auf der Ebene des Spenders

Für eine Sachspende müsste grundsätzlich ein gemeiner Wert (Marktwert) ermittelt werden.

Eine weitere Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung fehlt allerdings beim Blutspenden:

Der Blutspender ist nicht wirtschaftlich belastet.

Dennnoch gibt es eine Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung.

Wenn der Blutspendedienst z. B. 20 € für eine Blutspende zahlen würde und der Spender würde gegenüber der Organisation auf die Auszahlung des Betrages verzichten, dann wäre das eine Aufwandsspende, die steuerlich absetzbar wäre; dazu müsste die Organisation dann eine entsprechende Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) nach amtlichem Muster erstellen.

Wenn der Spender nicht auf die Auszahlung verzichtet, wäre es aber grundsätzlich eine steuerpflichtige Einnahme - der Betrag wird aber bis 720 € im Jahr als Tätigkeit aus einem Ehrenamt oder als Aufwandserstattung steuerfrei gestellt.

Es gibt also steuerliche Vergünstigungen.

Sehr aufschlussreich!

Letztlich zahlt am Ende dann doch der Patient bzw. Krankenkasse die Umsatzsteuer.

Wenn man so will zahle ich die Steuer auf mein eigenes Blut 😀

@nxtgeneration

Der Umsatz der Organisation ist umsatzsteuerfrei - das habe ich aber geschrieben...

@DerSchopenhauer

Aber irgendwann kommt die MwSt. ins Spiel?!

Und was ist mit denen die es nicht können,

  1. Weil sich mein Körper jedes mal weigert auch nur eine Testampulle beim Arzt ab zu geben, während mein Mann noch mittags nach dem Labor, heute morgen um acht, das Pflaster wechseln muss.  
  2. Weil ich voll mit Epilepsie Medis bin. Er mit Blutdruck und was auch immer. Da macht weder ein Blutspende, Stammzellen Spende oder Organspende, Sinn. max noch ne Komplette Körperspende nur das gibt's, glaube ich, nur in den Staaten.

Wir sind beide für eine Umsetzung der Organspenden Auf die  "Zwangsmethode." Mit Widerspruchsmöglichkeit. Nur hilft das nur, wenn man saubere Körper hat.

Krieg ich dann einen negativen Steuerausgleich wo es ja schon eine Aufwandsentschädigung gibt?

Leider: Frauen, Schwule und Kranke sind im Nachteil ☹️

@MarSusMar

Sorry, Frauen war ein Denkfehler weil die weniger Blut spenden dürfen 😀 und meines Wissens nur drei mal im Jahr.

Sie sollten aber trotzdem gleiche Pauschale bekommen.

@nxtgeneration

Kann sein. kann ich mir sogar vorstellen aber das Thema war nach dem nein meines Uni Professors durch. Blöd weil ich hab ne 0 negativ, besser geht´s nicht. Glaub ich jedenfalls.

Mach weiter so

Ach ja, auch wenn du nichts gegen tun kannst, Schwule und Transgender Haben das Problem nicht im Blut. Das musste mal geschrieben werden....

Du hast doch keine Kosten durch die Blutspende, sondern bekommst noch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung.

Der Vorschlag war mal bis zu viel mal im Jahr pro Blutspende 100,- € als Sonderausgaben absetzbar.

Anfahrt und Essensaufwand zum Nachtanken von 500ml reine Energie.

Sowas sollten mehr machen (möchte auch bald anfangen, auch mit Stammzellenspenden).

Das Spenden sollte weiterhin eine Spende bleiben und kein „Handel“, allerdings könnte man überlegen durch solche Vorteile mehr Leute zum Blut- und Stammzellen spenden zu kriegen.

Darum geht es eben. Andere verdienen daran auf Kosten unserer Krankenkassen.

Soll steuerlich nicht absetzbar bleiben ...

wenn dafür die Atemluft steuerpflichtig wird, könnte man das machen :-) Ich meine das ist ja dann ein Zugewinn von Energie abstrakt ausgedrückt.