Sollen wir dieses Vergleichsangebot von der Versicherung akzeptieren?

5 Antworten

Dazu müßte man zunächst einmal deine exakte Kostenaufstellung sehen. Alternativ sollte mal ein Vergleich mit den Kosten stattfinden, die ein Unternehmen für den gesamten Aufwand berechnet hätte. Hinzu kommen die bisherigen Aufwendung in den 20 Jahren für die Rohrreinigung. Natürlich stellt sich hier auch die Frage, warum nicht sofort nach der Ursache gescuht wurde.

Mein Bauchgefühl sagt mir aber das die 1000 € geforderten Euro schon eher zu niedrig als zu hoch angesetzt sind. Von daher würde ich das Angebot ablehnen. Vermutlich ist das Ganze auch nur ein unfairer Versuch der Versicherung weniger zu zahlen.

Sie sollten vorab in Ihre eigene Gebäudepolice schauen. In vielen Verträgen sind Schäden an Abwasserleitungen außerhalb des eigenen Grundstücks auf Erstes Risiko mit max 5000,--€ abgesichert.

Am besten Sie wenden sich an Ihren Versicherer und fordern ihn zur Regulierung auf. Gute Versicherer regulieren selbst dann, wenn das Risiko nicht ausreichend abgesichert ist, um dann beim Schädiger Regress zu nehmen. 

Die Einrede der Verjährung greift hier m.E. nicht.

Ob ein Anwalt Ihnen in diesem Falle helfen kann, da habe ich meine Zweifel. Besser wäre es, Sie wenden sich an einen Versicherungsberater oder einen Versicherungsmakler, jeweils mit einer juristischen Ausbildung.

Anwälte in solchen Fällen zu nehmen, ist meist herausgeschmissenes Geld und kostet unnötige Nerven.


Soll ich das Angebot annehmen? Oder soll ich es ablehnen? Was meint ihr?

Was wir meinen - hilft dir nicht weiter.

Kontaktiere einen Rechtsanwalt und bespreche mit ihm diese Geschichte.

Für mich sind die von dir veranschlagten Kosten viel zu niedrig.

Dannach lief das Abwasser nur schwer ab. z.T. ins Erdreich und wir hatten 5-6 mal im Jahr eine Verstopfung wobei dadurch immer wieder unser Kelller knöcheltief überflutet wurde.

Scheinbar wurden diese Unkosten bei der Kostenaufstellung nicht berücksichtigt.

Gruß A.

sehe ich auch so ! 

Diese Frage solltest Du wirklich an einen Anwalt richten. 

Sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann Du den Sachverhalt ohne Kostenrisiko (max. die SB) prüfen lassen.

Geh zum Anwalt und informiere dich