Sollen wir beim Hauskauf Personengesellschaft gründen?

3 Antworten

Ich finde es super. Zwei Menschen sind groß genug über einen vermutlich sechsstelligen Betrag zu entscheiden. Und machen das ohne vorher die richtigen Fragen zu klären. Das gibt von mir ein Daumen hoch!

Die Probleme die Euch vielleicht oder nicht blühen hängen ganz stark von Lebensumständen ab. Aber auch von Planungen und was das Leben so mit sich bringen wird.

Thema Notar. Meine beraten auch nicht die steuerlichen Probleme. Dafür schreibe ich aber in der Regel auch die Verträge selber. Wenn ich das nicht könnte, dann würde ich mal Zeit mit zwei Steuerberatern verbringen. Also einmal Zeit für mich und einmal für die andere ideelle Hälfte. Da gibt es unter Umständen nämlich unterschiedliche Interessen. Dabei geht es nicht nur um Trennung oder nicht. Da geht es auch um andere Dinge.

Jetzt noch zu Deiner Überschrift. Toll gewählt, also klingt für Leute die keinerlei Ahnung haben total interessant. Ihr seid jetzt schon eine BGB-Gesellschaft durch die Planung gemeinsam kaufen zu wollen. Da ist nichts mehr mit gründen und vielleicht ist die Bezeichnung nicht geläufig, dann ist der andere Begriff GbR.

Zur GbR und ihren Folgen, wenn nur einer finanzielle Probleme hat. Grundsätzlich kann alles gepfändet werden, was nicht zum Überleben gebraucht wird. Dazu dürfte auch eine Wohnung gehören. Damit deute ich die Möglichkeit an, dass die Immobilie gepfändet werden kann und auch versteigert wird. Das GbR-Mitglied ohne Schulden bekommt sein Geld aus der Verwertung. Tolle Sache. Sollte man dann doch mal nicht nur einen oder zwei Steuerberater befragen, sondern auch mal den Rechtsanwalt fragen.

In der Regel ist das Euer teuerster Vertrag den Ihr im Leben abschließt und es gibt genug Fallen und Türen an verdeckten Stellen. Ob Berater alle aufdecken werden oder können, dass kann ich nicht sagen, aber jede dieser Fallen die bekannt und vielleicht sogar entschärft werden kann, ist dann das Beratungsgeld wert.

Wenn ihr zusammen ein Haus/eine Wohnung kauft seid ihr automatisch eine Personengesellschaft. Eine Grundstücksgemeinschaft. aber eben durch Handlung für die dann nur die Vorschriften der §§  705 BGB.

Was anzuraten wäre, ist eine schriftliche Vereinbarung, wer welche Lasten zu tragen hat (ggf. alls zu jeweils 1/2, aber anders möglich), was passiert bei Auflösung der Gesellschaft? 

Warum lasst Ihr euch vom Makler den Notar vorschlagen. Der Käufer zahlt, also bestimmt er den Notar.

So etwas ist mir unverständlich, ihr habt doch mit dem Notar gesprochen, weshalb hast du ihm nicht diese Fragen gestellt als er auf Probleme hingewiesen hat? Woher soll z.B. ich wissen, auf welche Probleme er hingewiesen hat. Um steuerlich überhaupt etwas dazu zu sagen, sollte man auch zunächst mal wissen um was für ein Haus es sich handelt (Eigenheim für euch, oder Objekt zur Vermietung)? Um helfe zu können, sollte man schon die entsprechenden Information bekommen - sorry.

Der Notar wurde vom Makler beauftragt, wir haben den Entwurf online zugeschickt bekommen, und wir lesen es heute durch. Der Hinweis ist so emthalten, leider konntenwir noch keine Fragen stellen. Hier einfach nur aallgemein die Frage. Beim Objekt handelt es sich um ei Reihenendhaus. Sicher kann ich und werde ich die Fragen mit dem Notar durch gehen.. mit dieser Frage geht es mir um allg. HINWEIS, da ich von Personengesellschaft in Vetbindung mit Hsuskauf noch nie gehört habe.