"sollen" als juristischer begriff

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Im weitesten Sinne richtig. Nur hat es nichts damit zu tun, ob du ein Recht hast. Eine Soll-Vorschrift gebiete ein Verhalten, schreibt es aber nicht zwingend vor, d.h. man muss sich nicht daran halten. Im Verwaltungsrecht geht man meist davon aus, dass für Behörden Soll-Vorschriften wie Muss-Vorschriften zu behandeln sind.

Im Gegensatz hierzu steht die Muss-Vorschrift. Diese gebietet ein Verhalten und schreibt die Einhaltung der Norm zwingend vor.

Schließlich gibt es noch Kann-Normen. Diese finden sich häufig im Verwaltungsrecht und geben der handelnden Behörde einen gewissen Entscheidungsspielraum (sog. Ermessen).

das man dazu angehalten wird, ist deutlich, aber rein rechtlich ist es doch ein recht ohne pflicht, oder? geht hauptsächlich ums familien- und sozialrecht.

@Ciquo

Die Aussage ist so nicht ganz richtig. Denn gerade im Verwaltungsrecht lässt der Gesetzgber sehr oft Abweichungen von der regel vor. Alter Grundsatz: Soll heißt muss wenn kann!

@Volker13

Deine Aussage ist leider weder für das Strafrecht noch für das Zivilrecht zutreffend. Was deine Anmerkung zum Verwaltungsrecht soll kann ebenfalls nicht nachvollzogen werden, da genau dies in meiner Antwort berücksichtigt ist. Es handelt sich hierbei um die o.g. Kann-Vorschriften.

@Ciquo

Im Fall des § 1355 BGB ist es ein Recht einen gemeinsamen Familiennamen zu wählen, richtig. Mit generellen Aussagen ist es immer schwer, weil es tw. auf den einzelnen Paragraphen ankommt um zu sagen, ob dort ein Recht oder eine Pflicht normiert ist.

@Volker13

Inwieweit ist die Antwort bitte schön nicht richtig? Die von dir bezeichnete Abweichung von der Regel kommt im Verwaltungsrecht denn wie vor? Als Kann-Norm und damit Ermessensregelung. So wie es auch in der Antwort steht. Oder eben als separate Regelung zB sprachlich gestaltet als "wenn nicht" oder "soweit"

@marcopolo79

Habe ich denn behauptet, dass meine Aussage für das Zivilrecht oder Strafrecht gelten soll? Hast Du im StGB schon irgenwo einmal das Wort " Soll" oder "Kann" gelesen? Niemand hat behauptet, dass diese Aussage auch für das Strafrecht gelten soll.

Du hast den sinn der Aussage gar nicht verstanden. Du musst noch ein bisschen lernen. Aber ich gerne bereit, weiter zu diskutieren. Insbesondere über den begriff des pflichtgemäßen Ermessens von Beamten und Angestellten im Verwaltungsrechtlichen Sinne.

@marcopolo79

Dann triff doch diese generellen Aussagen gar nicht erst und antworte auf die Frage des Fragestellers!

@Volker13

Dann erkläre doch bitte deine Aussage, muss ja noch lernen. Welche Aussage ist denn ergänzungsbedürftig?

Im übrigen gibt es über den Begriff des pflichtgemäßen Ermessens wenig zu diskutieren, da die Fälle, in denen ein Beamter nicht pflichtgemäß (contra legem) handelt, klar umrissen sind.

@marcopolo79

Du hast das Wörtchen Ermessen vergessen!

@Volker13

Bei genauer Lektüre ist festzustellen, dass das Wort Ermessen in meiner ersten Antwort auftaucht, getarnt in einer Klammer.

(1) Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.
.
--> Sollen ist hier also die Regel. Es wird den Ehegatenn sozusagen angeraten, dies zu tun.
Sollen stellt also den Grundsatz dar.
Die Ausnahme ist im Satz 2 beschrieben.

Wenn ich etwas soll, kann ich es machen, muß ich aber nicht.

das ist mir schon klar, aber die juristen haben manchmal etwas andere wortbedeutungen und nehmen es da oft sehr genau ;)

Soll heißt muss wenn kann............