Soll man sich einmischen und die Polizei rufen wenn eine Familie Inzest betreibt?

5 Antworten

Bei einvernehmlichem Sex zwischen zwei mündigen Erwachsenen sollte man sich meiner Meinung nach nie einmischen. Egal ob diese nun verwandt sind oder nicht.

Bei Minderjährigen ist es zu Recht verboten, alleine schon aufgrund der Beeinflussung von Bezugspersonen.

Der Vater trieb es mit den Kindern! 

@KatzenkillerL

Wenn diese noch minderjährig sind würde ich es an deiner Stelle der Polizei und eventuell dem Jugendamt melden.

Na, Du hast aber eine sehr lasche Rechtsauffassung. Der "Fall Fritzl" in Österreich, wo der Vater seine Töchter jahrelang im Keller eingesperrt hatte und sogar mit einer seiner (erwachsenen) Töchter 7(!!!) Kinder gezeugt hat, war also für Dich in Ordnung?

Der Sex mit seiner Tochter war auch "einvernehmlich", sie hat sich nicht dagegen gewehrt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Josef\_Fritzl#Tathergang

@manni94

Nur, weil du nicht verstehst was ich geschrieben habe, musst du mir nicht irgendwelche Sachen unterstellen.

Ich sagte "einvernehmlich". Da ist also weder Gewalt im Spiel, noch psychischer Zwang. Beispielsweise bei manchen Geschwistern der Fall.

Noch dazu sagte ich bei Minderjährigen nicht, weil diese selbstverständlich durch die Bezugspersonen beeinflusst werden und es somit als normal ansehen könnten und es eben nicht aus freien Stücken heraus machen würden.

Versteh es als eine Art Stockholm-Syndrom.

Doch da sollte man sich auch einmischen-außer wenn es Cousins sind-aber ansonsten soll man das melden.

Wenn er es mit den eigenen Kindern treibt, ist das ein schweres Verbrechen, das selbstverständlich angezeigt werden muss, wenn man davon Kenntnis erlangt, sonst macht man sich selbst strafbar.

Da es keinerlei Beweise dafür gibt und somit die Aussagen aller Personen lediglich auf Hörensagen basieren, wäre ich mit solchen Anschuldigungen sehr sehr vorsichtig.

Man könnte die Polizei rufen um zu sehen was geschieht.

Würde es aufjedenfall tun

Nichts zu tun ist wohl das schlechteste was man machen kann.Einer Behörde,dem Jugendamt oder eben der Polizei melden.