Soll ich zur Vernehmung als Beschuldigte in einem Betrugsfall gehen?
Hallo ihr Lieben! heute ist es soweit und ich bin als Beschuldigte in einem Betrugsfall geladen. Als Datum ist der 01.01.2016 angegeben. Weiss zufällig jemand um was für ein Datum es sich handelt? Tatdatum? Anzeigedatum?
Mir ist bis heute leider nichtmal ansatzweise bewusst worum es sich hier handeln könnte und das macht mich total irre. Ich habe so etwas noch nie bekommen. Jetzt raten mir einige den Termin garnicht wahrzunehmen da es sich um ein Schuldeingeständnis handeln würde? Gerne würde ich allerdings erstmal wissen was ich verbrochen haben soll. Am 01.01.16 habe ich mich um Urlaub befunden.. Vielleicht hat jemand ein bisschen Erfahrung und kann mir helfen. Ich dreh noch durch =( Liebste Grüße Nina
10 Antworten
Hingehen mußt Du nicht . Wenn Du hingehst , ist die Gefahr das Du irgendwas sagst, was gegen Dich verwendet werden kann.
Wenn du hingehst wäre am Besten , wenn Du einen Anwalt mit nimmst .
Wenn Du allerdings zur fraglichen Zeit belegbar im Urlaub warst , sehe ich kein Problem
Werde die Belege aufjedenfall mitnehmen.
Wissen Sie zufällig was es mit dem Datum auf sich hat?
Ob das genannte Datum das Tatdatum ist ? Liebe Grüße
Zu einer Vorladung musst du nicht gehen. Empfehlenswert wäre es zunächst Akteneinsicht zu bekommen. Dies kann ein Anwalt für dich machen. Dann bist du vorbereitet und weißt worum es geht.
Gehe hin und finde heraus, um was es sich handelt. Du kannst dann immer noch die Aussage verweigern.
Werde ich tun, Danke
Wissen Sie zufällig was es mit dem Datum auf sich hat?
Ob das genannte Datum das Tatdatum ist ? Liebe Grüße
Eine polizeiliche Vorladung ist eher eine Einladung - Du bist nicht verpflichtet, hinzugehen. Ich rate davon grundsätzlich ab.
Solltest Du dennoch hingehen wollen, musst Du Deine Personalien nennen. Ansonsten machst Du keine (!!!) Aussage zur Sache! Die Gefahr, sich bei einer solchen Vernehmung um Kopf und Kragen zu reden, ist ziemlich groß.
Ein Schuldeingeständnis ist es nicht, wenn Du hingehst. Aber eben brandgefährlich.
Und immer daran denken: Nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, sondern die Ermittlungsbehörden Deine Schuld. Wenn da nichts ist, kannst Du dem ziemlich gelassen entgegenblicken.
Tatdatum ist anscheinend wirklich der 01.01.2016.. zu dem Datum befand ich mich um Urlaub im Ausland und kann das auch nachweisen.. Ich wüsste daher nicht was ich da getan haben soll... =/
Werde definitiv aufpassen was ich sage und ggf. die Hotelrechnung vorlegen.
Hoffe es handelt sich um eine Verwechslung.. Oder iwie sowas. Danke!
Hallo Nina, ich finde nicht, dass es sich um ein Schuldeingeständnis handelt, wenn du hin gehst, im Gegenteil, ich meine es ist deine Pflicht, dass du den Termin wahrnimmst, gerade um das Ding aufzuklären und deine Sicht darzulegen und zu erfahren um was es sich handelt. Ich finde das ja schon sehr kurios, dass du da eine Einladung hast und nicht weißt um was es geht. Wenn du nicht hin gehst, dann schaut es doch so aus, als hättest du etwas zu verbergen, meinst du nicht?
Kann mich leider nicht erinnern irgendjemanden betrogen zu haben.. Und hab vorher weder ne Mahnung noch einen Brief oder sonst irgendwas zu dem Thema bekommen.. Das finde ich auch so komisch.. Das vorher nichts und niemand an mich herangetreten ist und gesagt hat: Hier du hast Schulden oder anderes .. Gib uns unser Geld. Einfach nichts..
Auf dem Schreiben was Du bekommen hast, muss entweder Beschuldigtenvorladung, oder Zeugenvorladung stehen. Das macht einen Unterschied! Einen Großen. Bist Du Zeuge, dann gehe ganz normal hin. Höre dir an um was es geht und äußere dich dann, ohne dich selbst zu belasten. Ist es eine Beschuldigtenvorladung, dann steht da (in der Regel) auch der Tatvorwurf drauf. Das Erscheinen zum Termin ist keine Pflicht. Dann solltest Du aber absagen. Beschuldigte haben ein Aussageverweigerungsrecht. Allerdings, wenn Du dort erscheinst, erfährst Du worum es geht. Geh doch hin und lass es dir erklären. Das ist kein Eingeständnis. Nur ob Du dich wirklich äußern solltest, das musst Du gut überlegen. Du kannst dort, bei der Vernehmung, jederzeit sagen, dass Du dich erst rechtlich beraten und Vertreten lassen magst. Ein Schuldeingeständnis wird es erst, wenn Du dich zum angezeigten Sachverhalt äußerst! Viel Glück
Da steht leider eindeutig Beschuldigte.. So werde ich es wohl auch tuen.. Danke =)
Leider etwas kurzfristig da der Termin auf heute vorverlegt wurde.. =/