Soll ich die Möbel vom Vormieter übernehmen?

11 Antworten

Du hast eine Wohnung in Aussicht, die Dir wirklich gefällt? Und anderen offenbar mindestens genauso gut? Während Du hier überlegst, gibt es wahrscheinlich schon jemand, der den Zuschlag erhalten hat, weil er ohne mit der Wimper zu zucken die Ablöse akzeptiert hat und vielleicht sogar noch was drauf gelegt hat.

Du solltest Dir das ganze so zurecht legen:

Für 3700 € in bar hast Du die Chance, eine Wohnung zu bekommen, die Dir gefällt. Außer der Zusage für die Wohnung bekommst Du darüber hinaus einen Einbaugarderobenschrank, der offenbar in gutem Zustand ist und falls Du so etwas auch gerne haben würdest, wenn das Teil nicht drin wäre, für den Du erst einmal eine Menge Geld aufwenden müßtest. Und Du bekommst eine funktionierende und offenbar ebenfalls gut erhaltene Küche. du ersparst Dir also in der Zeit des Umzugs, wo Du auch noch Kaution aufwenden musst und vielleicht noch andere Einrichtung brauchst, den Weg ins Küchenstudio oder Möbelhaus, um Dir für viel Geld "Deine" Küche zu kaufen.

Wenn Du also der Meinung bist, das Zeug, das abgelöst werden soll, ist nur halb soviel wert, wie verlangt, dann geh einfach davon aus, dass 1850,- € für diese Einrichtung ist und der Rest der Preis dafür, dass Du den Vorzug vor den anderen Interessenten bekommst.

Früher haben Mieter solche Wohnungen nur bekommen, wenn sie auch den Makler bezahlt haben. Nun müssen Mieter den Makler meist nicht mehr bezahlen, dafür fallen aber in Regionen mit Wohnungsmangel plötzlich Kosten in enormer Höhe für Sachen an, die bei weitem nicht mehr das Geld wert sind oder die Maklerkosten sind in der hohen Miete bereits eingepreist.

War es nun ein Vorteil für die Mieter, sich das neue Gesetz erstritten zu haben?

du sagst dem Vormieter oder dem Vermieter das du die alten Sachen nicht willst und fertig. Dann muß er sie mitnehmen.

Keineswegs. Das ist vollkommen weltfremd. Auch wenn es sich nur um den Vormieter handelt, akzeptiert der Vermieter fast immer den Vorschlag des Vormieters. Der Bewerber hat heute in der Regel die schlechteren Karten.

Den Vermieter geht der Kauf nix an, du sollst sie ja vom Vormieter kaufen und nicht von ihm. Dass der VM zu viel gezahlt hat, ist allein sein Problem. Du kannst jährlich 10% vom Kaufwert abschreiben. Bei 13 Jahren Standzeit ist die Küche voll abgeschrieben, die Geräte veraltet und im Stromverbrauch nicht effizient. Biete max. 100 EUR aus Kulanz oder fordere Beräumung durch den Vormierter. Ich persönlich würde Abstand nehmen. Bedenke, dass nach so langer Zeit diverse Reparaturen vor der Tür stehen (können).

Ich könnte auch erstmal den sauren Apfel schlucken und im Anschluss evtl. Geld zurück verlangen.

Zitat aus einem Artikel:

Laut Gesetz kann man für eine gebrauchte Küche jedoch nur den Zeitwert verlangen.
Wenn ein Nachmieter beispielsweise 1.000 € für eine Küche zahlt und
später merkt, dass sie nur noch die Hälfte wert ist, kann er den Betrag
in Höhe von 500 € zurückverlangen.

Bisschen strange aber machbar oder???

Der Vormieter ist sicher nicht blöd, der merkt doch sofort, dass Ihnen der Preis für die Möbel zu hoch ist. Wenn er nur ein bisschen Menschenkenntnis besitzt, wird er die Wohnung an jemanden vergeben, der sofort mit den Bedingungen einverstanden ist. Sie sind da offensichtlich entweder sehr unerfahren oder extrem naiv.

Wenn Ihnen die Wohnung gut gefällt, würde ich nicht lange überlegen. Der Vermieter findet beim aktuellen Wohnungsmangel ohne Probleme einen neuen Mieter. Der Restwert der Möbel ist dabei nur ein kalkulatorischer Wert, der Ihnen überhaupt nichts hilft. Viel wichtiger ist der Zustand der Einrichtung, am allerwichtigsten aber die Wohnung selbst. Wenn Sie jetzt versuchen, zu verhandeln, können Sie diese Wohnung mit Sicherheit vergessen.

Da hast du auch recht aber da dass ja keine Bedingung vom Vermieter sondern vom Vermieter ist besteht dir Möglichkeit dass es dem Vermieter egal ist ob der neue Mieter dass übernimmt oder nicht für den ist in dem Moment wichtig dass er einen zuverlässigen ordentlichen Mieter hat

Keine Bedingungen vom Vermieter sondern vom Vormieter