Soll ich die Mitarbeiterin des Jugendamtes wegen falscher Unterstellungen anzeigen?

9 Antworten

hier wirst du nicht viel ausrichten, das ist keine ueble Nachrede oder irgendwelche Unterstellungen. Da lag einfach ein Verdacht im Raum, dass es dem Kind bei euch nicht gut geht und das Jugendamt hat daraufhin zu reagieren, das hat mit Unterstellungen nichts zu tun, es geht um das Kindeswohl.

Falsch finde ich, dass es wohl hier nicht zu gemeinsamen Gespraechen gekommen ist, um das vorgefallene zu besprechen und aus der Welt zu raeumen.

Ich wuerde schon davon ausgehen, dass das Kind (ich weiss nicht, wie alt es ist) nach dem Streit total verstoert war und nur schwer zu beruhigen. Deine Entscheidung, ihn abholen zu lassen, war sicher richtig, aber man kann sich auch versuchen, zurueck zu halten und seine Streitigkeiten vor Kindern zu vermeiden (oder wenigstens zu kontrollieren), so lange sie da sind. Fuer ein kleines Kind ist so ein Erlebnis wirklich einschneidend, es weiss ja nicht, was da passiert und denkt wirklich, da bringen sich zwei um. Und sieht die Situation natuerlich wesentlich dragischer und erzaehlt sie auch so. Vielleicht hatte er auch danach grosse Angst und wollte nicht mehr alleine zu euch.

Dass dein Ex das Kind vor so was schuetzen will, ist doch auch sehr verstaendlich.

Was bedeutet, du hast es abgelehnt, dein Kind nur im Beisein deines Ex zu sehen? Hast du dein Kind dann die ganzen Monate nicht gesehen?

Ich haette da mein Kind erst mal weiter mit Betreuung gesehen und haette gleichzeitig das intensive Gespraech mit Ex und Jugendamt gesucht ueber das, was genau der Vorwurf ist. Und bei Weigerung des Jugendamtes haette ich den Vorgesetzten hinzugezogen. Und klar haette ich auch eine gerichtliche Regelung angestrebt, wie du es getan hast. Aber so lange haette ich mein Kind betreut gesehen, wenn es nicht anders geht.

Jetzt da noch mal eins nachlegen zu wollen, das hilft dir nicht weiter. Versucht, die Umgangsregelung immer einzuhalten und sprecht euch ab. Und streitet euch, wenn der Kleine nicht da ist. Da muss man doch auch mal sagen koennen, "wir sprechen spaeter darueber weiter". Ich habe als KInd viel Streit meiner Eltern erleben duerfen und habe mich daher immer geweigert, mich vor meinen Kindern zu streiten, das richtet so viel Schaden an.

Lass uns mal gemeinsam überlegen:

Wenn du aus Rache (und es ist nichts anderes) einen Streit mit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes anzetteln willst, was glaubst du, wer als Zeuge über den Vorfall mit deinem neuen Mann aussagen muss? Der Junge wurde nämlich, nachdem dein Exmann das Jugendamt informierte, auch von diesem befragt. Was denkst du, hat dein Sohn erzählt? Willst du deinen Sohn wirklich so einem Konflikt aussetzen, daß er Stellung gegen dich und deinen Mann bezieht, damit er nicht lügen muss?

Also lass es gut sein und sei froh, daß dein Sohn wieder regelmäßig kommen kann.

Da mußt du wohl eher deinen Ex anzeigen, von ihm dürften ja diese Infos stammen, nicht vom Jugendamt. Laß es einfach, trag keine Kriege über das Kind aus. Du brauchst das Jugendamt vielleicht noch.

Ich würde das nicht empfehlen, da das evtl. teuer werden könnte.. Aber auf jeden Fall kann man zum Arbeitgeber/Chef der zuständigen Angestellten/ des zuständigen Angestellten gehen und sich beschweren...

Wie soll das teuer werden ?

@Halfterino

Was wird teuer......lg blümche

@Halfterino

Na, die Anzeige, denn bei der wird es ja kaum bleiben?

@Wonnepoppen

Nene, das ist kostenlos.

In erster Linie solltest Du ganz ehrlich mit Dir selbst sein Und vielleicht das Kind nur noch allein nehmen ohne neuen Ehemann denn lautstarkes Streiten ist nicht gerade optimal ... Auf jeden Fall kann man sich beim Chef der Angestellten beschweren am Besten schriftlich ggfs. wenn Du meinst es ist noch notwendig, schließlich hat das Gericht Dir ja bereits Recht gegeben.