Soll bei einem Ladendiebstahl und Anzeige Stellung genommen werden?

11 Antworten

Ladendiebstahl ist eigentlich ein typisches Jugenddelikt. 

Dabei sollte man möglichst viel Kooperation und Reue beweisen. Denn das verleitet den Staatsanwalt dazu, das Verfahren einzustellen. 

Sollte die Person aber schon lange erwachsen sein, muss die Person darauf hoffen, dass gerade der Bezug von ALG-Geld als moralische Minderung vom Staatsanwalt aufgefasst wird. Dabei kann eine förmliche, entschuldigende Stellungnahme nicht schaden, solange der Staatsanwalt das auch mitbekommt. 

Danke für schnelle Antworten. Eine Expertenmeinung wäre zu der Hauptfrage wäre super.

Die Frist zur schriftl. Stellungnahme ist seit paar Tagen abgelaufen, wohin sollte das Entschuldigungsschreiben am besten gehen, direkt an die Staatsanwaltschaft? Die Vorstrafe war ja unter 90 Tagessätze, muss die Straftat nicht neu beurteilt werden? Wird das Einkommensverhältnis vor dem Urteil noch geprüft? es muss ja nicht unbedingt zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

wenn Widerspruch gegen ein Strafbefehl eingelegt wird kommt es ja dann zu einer Gerichtsverhandlung, die ja mit kosten verbunden ist oder?

Kostet nix, außer du nimmst dir einen teuren Anwalt.

2 Möglichkeiten:

  • Ein Strafbefehl flattert ins Haus. Wenn dagegen kein Einspruch/Widerspruch eingelegt wird, gilt das als Urteil, so als hääte es der Richter persönlich in einer Verhandlung gesprochen
  • Es kommt zu einer Verhandlung. Da kann immer noch nach Herzenslust bereut werden!

Ich würde den 2. Weg bevorzugen. Weil ein Strafbefehl meistens sehr hoch angesetzt ist.

stellungnahme & entschuldigungs schreiben trotzdem noch abschicken , falls es vor gericht kommt einsicht und reue zeigen . Strafe wird entweder geldstrafe , sozailstd oder bewährung .
denke nicht , dass das verfahren eingestellt wird wegen des geklauten wertes & da es nicht das erste mal ist