Sohn wurde Enterbt von beiden Elternteilen,kann das einer von beiden alleine Rückgängig machen?

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Hi Jack2383,

mein bedauern, dass du das so siehst.

Zur Frage: Der Pflichtteil kommt beim Erbe nur zum Zuge, wenn kein Testament vorliegt oder aber ein berechtiger Erbe bewusst übergangen wird (z.B. A schreibt in seinem Testament sein ganzes Vermögen einer Bekannten zu, Sohn B geht wegen dem Pflichtteil also nicht leer aus). Komplett enterbt werden kann jemand nur unter bestimmten Voraussetzungen. In deinem Falle war das die Erpressung, es müssen vom Gesetz anerkannte Voraussetzungen sein, zu finden im bürgerlichen Gesetzbuch.

Da dein Opa verstorben ist, verfügt nun deine Oma über das Vermögen. Sie kann durchaus das Testament ändern, allerdings wird ein vernünftiger Notar nachhacken, insbesondere in diesem Fall. Eine sichere Methode ist, wenn ihr euch direkt an den Notar eurer Grosseltern wendet. Es wird einige Formalitäten zu klären geben, aber in Anbetracht der Situation sicher das vernünftigste (unter anderem auch um eine direkte Konfrontation mit eurem Vater zu vermeiden).

Von meinem Standpunkt aus kann ich nicht viel mehr dazu sagen, da ich weder über die Gründe der Enterbung noch über die Strafakte des Vaters Bescheid weiss.

Ich an eurer Stelle würde mich an einen Rechtsanwalt wenden, ihm die Situation darlegen und euch beraten lassen. Er kann das Testament gegebenenfalls anfechten und euch als Erben einsetzen lassen.

Wenn du dich vorher noch genauer informieren möchtest, hier ein noch ein nützlicher Link:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/enterbung/enterbung_01.html

Grüsse

Wisst ihr welcher Notar das Testament gemacht hat? Wendet euch an ihn, er kann euch alle Fragen beantworten und euch auch beraten was ihr weiter machen könnt. Einen Pflichtteil wird euer Vater trotzdem erhalten, das ist gesetzlich geregelt.

Der Pflichtteil ist gesetzlich geregelt, das ist korrekt. Jedoch kann der Pflichtteil aufgehoben werden, wenn er des Pflichtteils "unwürdig" wurde (Straftaten usw.).

dein vater bekommt auf jeden fall etwas, denn der pflichtteil steht im auch trotz enterbung zu... und wenn deine oma die enterbung zurück genommen hat, dann erbt er ganz normal..

Nein, der Pflichtteil steht ihm nicht zu, sofern die Eltern ihn wegen seiner Straftaten (Erpressung u.Ä.) enterben liessen. Das sind schwerwiegende Gründe, die gerichtlich anerkannt werden.

Stelle deine Frage mal hier ein:

http://forum.jurathek.de/

Da sind einige unterwege, die sich damit auskennen.

Der Pflichtteil steht ihm auf jeden Fall zu.