Sohn wurde Arm von Mitschüler gebrochen

9 Antworten

Nein siehst du nicht das ist völlig richtig in der 5ten Klasse weiß man was man tut

Dazu mußt du die Kinder erstmal anzeigen.

Ich bin nicht sicher,ob man ein 12/13jähriges Kind auf Schmerzensgeld verklagen kann,wo es noch nicht strafmündig ist.

Laß dich einfach möglichst günstig von einem Anwalt beraten,aber mach den Preis vorher ab. Wenn die Möglichkeit besteht,würde ich auf jeden Fall klagen.

In solchen Fällen gäbe es bei uns wohl eine Konferenz und mind eine Woche Schulverweis,da es auf dem Rückweg von der Schule passiert ist.

Schmerzensgeld muss deren Haftpflichtversicherung auf jeden Fall bezahlen. Ob das eingeklagt werden muss, weiß ich nicht. Anwalt fragen.

Ist eine schwere Körperverletzung,und Eltern Haften für ihre Kinder. Schwmerzensgeld ja,aber geht nur wenn eine Anzeige und Klage erfolgt

Das klingt wirklich sehr heftig! Unternimm, was du unternehmen kannst. Ich kenne mich da leider nicht aus, wie das funktioniert mit dem Schmerzensgeld. Aber übertreiben tust du sicher nicht