Sohn wird 18 - Unterhalt einstellen? Es besteht kein Kontakt!

4 Antworten

hallo, habe zur zeit das gleiche problem. meine tochter ist im juni 18 jahre geworden. habe keinen kontakt zu ihr und weis auch nicht was sie schulisch bzw. beruflich tut. folgendes habe ich getan: - unterhalt ab dem tag des 18. lebensjahres eingestellt und gewartet bis post vom anwalt kommt. - post kam, anwalt eingeschaltet, meine kompletten unterlagen (einkünfte,steuer etc.)zur verfügung gestellt um den unterhalt neu zu berechnen. - in der zwischezeit den unterhalt den ich bis zum 18. lebensjahr mtl. gezahlt habe, auf ein extra konto überwiesen um später nicht zuviel aufeinmal zahlen zu müssen. die sache mit der anwaltshotline ist gut, aber rausgeschmissenes geld, da du auf alle fälle einen anwalt benötigst wenn es zur klage kommt. mein erstgespräch beim anwalt hat z.b. 90 min gedauert. bei 2 euro sind das 180 € beim telefongespräch. für das geld kann ich auch zum anwalt gehen. weiterhin ist dein sohn dir gegenüber auskunftspflichtig. er muss dir auskunft über seinen ausbildungsstand, schule etc. geben. ohne anwalt kannst du das nicht stemmen, da es so viele tricks und kniffe gibt, die eine person ohne rechtlichen wissensstand überhaupt nicht wissen kann. das oberste gebot heist, ruhe bewaren und nicht verrückt machen. wenn dein sohn geld haben will, wird er sich schon melden. schließlich muss er dich, sowie auch die kindesmutter verklagen.

Er muss seine Unterhaltsansprüche eh selbst anfordern. Das JA kennt deine Adresse ? Dann lass es so und mit etwas Grips kommt er selbst auf die richtige Idee.

Sorry, ich verstehe erst mal nicht ganz, warum Du von Deinem Sohn gar nichts weißt. Er hat und hatte schon immer ein Recht auf den Umgang mit Dir, und dem nachgeordnet hast und hattest auch Du ein Recht auf den Umgang mit Deinem Sohn. Wolltest Du keinen Umgang, und die Mutter hat dies (gerne...) akzeptiert und dem Sohn sonstwas erzählt, wer sein Vater ist, und warum er ihn nicht sieht?

Nun zu Deiner konkreten Frage: Bevor Du einen Rechtsanwalt beauftragst, und später die Kosten selbst tragen musst, weil die Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme vielleicht ablehnt, würde ich an Deiner Stelle erst mal eine der telefonischen Anwaltshotlines anrufen, bei denen man einfach nur um die 2 EUR pro Minute bezahlt, dafür aber mit einem richtigen Fachanwalt verbunden ist, der eine erste Einschätzung der Lage vornimmt.

Das ist meist immer noch günstiger, als die Kosten für eine regelrechte Erstberatung mit Termin und im Büro eines Anwalts. Vor allem dann, wenn Du Dich vor dem Telefonat gut vorbereitest und aufschreibst, was Du alles erzählen willst, und was Du alles fragen willst. Um Zeit zu sparen kannst Du während des Telefonats ruhig auch mal den Anwalt unterbrechen und zum nächsten Punkt übergehen, wenn Du schon verstanden hast, was er Dir zum vorigen Punkt sagen wollte, oder einfach auch nur dann, wenn das Gespräch beginnt zu lange zu dauern, weil zu viele Eventualitäten angesprochen werden.

Hier exemplarisch der Link zu einer dieser Anwaltshotlines (bei GF darf ich sowieso nur einen Link in die Antwort einbauen, und Du solltest sowieso auch selbst noch einige Online-Angebote vergleichen [Google Suchwort: "Anwaltshotline"]):

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/

Grüße, Martin

Ich kenne ein ähnliches Problem. Dort wurde erstmal der KU eingestellt bis das Kind/die Mutter wieder KU eingefordert hat. Dann wurde dieser Antrag überprüft( Ausbildungsstand, einkommen des Vaters, Verdienst des Kindes). Dann wird der Antrag statt gegeben oder abgelehnt.

Hoffe konnte etwas helfen, mehr weiß ich aber auch nicht mehr.

grüße T.