Sohn enterbt. Wie hoch ist der Pflichtanteil?

12 Antworten

Die Pflichtteilsquote des enterbten Sohnes hängt davon ab, in welchem ehelichen Güterstand Ihre Tante mit seinem Vater verheiratet war.

Wenn der Sohn der einzige Abkömmling seines Vaters war, dann beträgt seine Pflichtteilsquote:

  • wenn sein Vater im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet war: 1/4
  • wenn sein Vater im Güterstand der Gütertrennung (setzt Ehevertrag voraus) verheiratet war: 1/4
  • wenn sein Vater im Güterstand der Gütergemeinschaft (setzt Ehevertrag voraus) verheiratet war: 3/8

Entscheidend bei der Berechnung des Pflichtteils ist allerdings, dass man die Pflichtteilsquote nur auf den Nachlass des Verstorbenen anwendet (und nicht auf das Vermögen beider Ehegatten)!

Man muss also zunächst ermitteln, was zum Nachlass des Verstorbenen gehört. Siehe hierzu: https://www.pflichtteilrechner.de/pflichtteil-fragen/0710-welcher-anteil-faellt-bei-ehegatten-in-den-nachlass-des-verstorbenen/

Waren Tante und Onkel im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet?

Dann blieben deren Vermögen auch in der Ehe getrennt voneinander bestehen und der durch not. Verfügung vom Nachlass ausgeschlossene Sohn kann du den zu seinem gesetzlichen Erbe am Nachlass des Verstorbenen hälftigen Pflichtteil in Ged gegen die erbende Witwe beanspruchen.

Nicht die Hälfte des Gesamtvermögens der Eheleute wäre damit Berechnungsgrundlage, sondern der Reinnachlass des Erblassers, also an dem, was sein Vater abzügl. Verbindlichkeiten und Beerdigungskosten am Sterbetag hinterliess.

Bei abweichender not. Güterstandsvereinbarung Gütertrennung bei Eheschließung erhöht sich sein Anspruch, wenn es mehre Kinder des Erblassers gäbe.

G imager761

Da kann ich leider keine Auskünfte machen. Ich weiß nur das meine Tante mehr verdient hat als mein Onkel. Viel mehr weiß ich da leider auch nicht.

Der Sohn kann höchstens was vom Onkel erben, aber nicht von der Tante, da nicht verwandt.

Unverständlich.

Wer ist gestorben, also der Erblasser?

Welche potentiellen Erben gibt es?

Mein Onkel ist verstorben, meine Tante und der Sohn meines Onkels (nicht mit meiner Tante verwandt) die Erben. Der Sohn ist enterbt.

@reprisal

Dann erbt der Sohn den Pflichtteil, also 50 % seines gesetzlichen Teils. Der gesetzliche Teil wäre 50%. Der Sohn bekommt also 25 %, die Tante 75 %.

ist er der einzige Sohn?

Was heißt notariell enterbt? Hat der verst. Onkel ein Testament gemacht, dass nur die Tante berücksichtigt?

Wenn beides ja:

dem einzigen Sohn steht die Hälfte des Besitzes des Onkels zu. Bei dem Haus, das zur Hälfte der Tante und zur Hälfte dem Onkel gehörte, wäre das ein Viertel des Hauses. Das ist die gesetzliche Regelung.

Da er nur den Pflichtteil bekommt, ist das nicht die Hälfte, sondern ein Viertel des Besitzes vom Onkel.

Wieder auf das ganze Haus bezogen, das aber eh zur Hälfte der Tante gehört, bleibt ein Achtel des Hauses (oder sonstiger Werte) für den Sohn.

Hätten Sie da eventuell einen Paragraphen? Meine Tante ist dem Schlaganfall nahe

Der Sohn wurde testamentarisch enterbt.

@reprisal

Man kann niemanden testamentarisch enterben. Der Onkel hat also nur die Tante begünstigt, richtig?

Zur Rechtsgrundlage: § 2303 BGB