Sohn 22 die Wohnung kündigen?
Hallo,
direkt vorweg, hier geht es nicht um Gründe oder Unterhalts fragen sondern um die Frage der richtigen rechtlichen Formulierung.
Die Wohnung Kündigen geht ja nicht. Er ist nicht der Mieter und zahlt auch keine Miete.
Wäre da die Kündigung des Aufenthaltsrecht zutreffender?
Oder das Aussprechen eines Aufenthaltsverbots?
Oder eher das Hausverbot?
Oder Kündigung des Wohnrechts
Wäre dankbar mir würde jemand bei der richtigen Formulierung helfen.
6 Antworten
Du brauchst keine Papiere, nur ihn auffordern eine eigene Bleibe zu suchen.
Einfaches Hausverbot reicht.
pack morgen früh seine sachen und werf ihn raus. wenns ganz dringend ist, funktioniert das auch sofort. dafür musst du ihm keine kündigung in die hand drücken noch irgendwas anderes. einfach raussetzen u. tschüss.
er hat kein aufenthaltsrecht bei euch, kein wohnrecht und auch kein anderes recht.
gut wenn ihr keinen streit habt, dann setzt ihm natürlich eine frist. verlangt für die nächsten zwei monate angemessene mietzahlung und stellt alle anderen leistungen ein. keine wäsche waschen, kein essen mehr zu hause, kein strom - so er nicht zahlt, heizung bleibt aus, wenn er nicht zahlt, wasser fällt weg wenn er nicht zahlt.
Verständnisfrage: möchtest Du Deinem Sohn das Wohn- / Aufenthaltsrecht in der elterlichen Wohnung aufkündigen?
Ist er wirtschaftlich noch abhängig - sprich befindet er sich in Ausbildung?
Wohn- / Aufenthaltsrech kündigen. So in der Art dachten wir uns das.
Ein generelles Hausverbot halte ich doch für sehr übertrieben.
Also deutliche Worte an den Junior: sprich wir möchten dass Du dir eine eigene Wohnung sucht, und bis zum Zeitpunkt Deines Auszuges möchten wir Betrag X (ruhig recht hoch ansetzen) als Kostenbeteiligung - oder bisherigen Betrag deutlich erhöhen. ( Mutter ist nun einmal keine kostenlose Putzfee )
Eltern duerfen ihren volljaehrigen Kindern ohne Begruendung ein Hausverbot erteilen.
https://www.n-tv.de/wissen/frageantwort/Darf-ich-mein-Kind-rauswerfen-article7040736.html
Sie sind aber noch unter bestimmten Bedingungen unterhaltspflichtig.
Das hast Du vollkommen Recht. Meine Frau war nach der Arbeit nun doch bei einem Rechtsanwalt und hat sich beraten lassen. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres haben Kinder weder Wohn- oder Aufenthaltsrecht.
Ganz so einfach geht es nun doch nicht. Es handelt sich in unserem Fall ja nicht um Gewalt oder so. Eine angemessene Frist muss man da schon setzen.
Wir werden ihm morgen unter Beisein von Zeugen mitteilen das er innerhalb der nächsten 8 Wochen die Wohnung zu verlassen hat.
Sind wir schlechte Eltern?
Also wir finden das da die Schmerzgrenze schon seit langem überschritten ist.