Sky, wie kann ich mich wehren?

8 Antworten

  • Das Amtsgericht Tempfelhof-Kreuzberg hat (allerdings für Mobilfunk) entschieden, dass bei einer fristlosen Kündigung durch den Anbieter maximal 50% der Kosten für die Restlaufzeit als Schadenersatz verlangt werden dürfen. Ich würde versuchen mich auf dieses Urteil zu berufen (24 C 107/12).
  • Eine Mahngebühr von 60,- € ist in keinster Weise durchsetzbar. Pro Mahnbrief dürfen 2,50 € verlangt werden.
  • Dazu kämen noch Verzugszinsen, diese dürften aber nicht mehr als 10-15,- € betragen, wenn überhaupt. Verzugszinsenrechner gibt es genug im Internet.
  • Die Weitergabe an ein Inkassobüro ist belanglos, da dieses keine besonderen Befugnisse hat, die der Gläubiger nicht selbst hätte. Die Inkassokosten lassen sich einsparen, in dem man berechtigte Forderungen direkt an den Gläubiger zahlt und gegenüber dem Inkassobüro schriftlich widerspricht.

Der Gang zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt sollte zumindest überdacht werden, auch wenn dieser hier nocht nicht zwingend erforderlich ist.

Auch habt ihr m.M.n. einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem alten Arbeitgeber.

Bezügl der 60 €

Nur wenn es zu mehreren Rücklastschriften gekommen ist wären die 60 nachvollziehbar

@rainerendres

Glaube ich kaum. Wenn es zu zwei oder drei Rücklastschriften kam, dürfte kein normal gepolter Richter dem Anbieter zugestehen, dass er noch zehnmal mal versucht, abzubuchen. Passiert auch in der Praxis nicht. Hier dürfte wieder eine Strafgebühr erhoben werden, die, wie wir alle wissen, nicht durchsetzbar ist.

@mepeisen

Normalerweise darf es meines Wissens auch nur 1-2 Abbuchungsversuche geben, danach wäre die Einzugsermächtigung für die Zukunft neu zu erteilen.

Ich würde sagen, ja, das müssen Sie so hinnehmen. Es ist nicht die Schuld von Sky, dass Sie ihre Leistung in Form von Geld nicht nachkommen können.

Zwar hätte Sky kulant sein können und die Zahlungen bis Oktober aussetzen lassen können, müssen Sie aber nicht. Es besteht ein Vertrag zwischen Ihnen und Sky, wo Sky die Leistung in Form von Pay-TV erbringt und Sie die Gegenleistung.

Wer nicht zahlt, muss Schadensersatz zahlen. So ist das nunmal.

ja das kann ich nachvollziehen, aber wenn ich diesen schon bezahle dann muss ich dafür doch auch eine leistung erhalten oder ? wie ich ja geschrieben habe fordert sky die zhlg erbringt ja aber auch keine leistung. das ist ja das was mich so ärgert, wir sollen denen jetzt alles bezahlen aber haben nichts davon.

naja dann müssen wir das wohl so machen :(

Die wollen doch nur Euer Bestes: Eure Kohle. Sorry, aber vertraglich gesehen werdet Ihr da kaum Chancen haben vorher rauszukommen. Vielleicht kann Euch die Verbraucherzentrale helfen. Nen Anwalt wird zu teuer sein, und der wird wahrscheinlich auch kaum helfen können.

Das ist prinzipiell richtig. Deswegen dürfen die aber trotzdem nicht einfach bis Vertragsdende die vollen Grundgebühren fordern. Sie dürfen nur den entstandenen Schaden fordern. Sonst wäre das ja Reingewinn.

Allerdings würde ich, ggf. mit Hilfe eines Anwalts, den Ex-Arbeitgeber hier in Regress nehmen. Er ist für Zahlungsprobleme verantwortlich und hat dann auch die weiteren Schäden mutwillig verursacht.

Trotz angezeigter Zahlungsprobleme ein Inkassobüro einzuschalten ist derweil grober Unfug und muss von euch nicht erstattet werden. Sobald das Geld zur Verfügung steht, einfach direkt an Sky bezahlen. Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" schreiben und die Briefe der Inkassos ignorieren. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid diesem widersprechen.

Die preiswerteste Variante wird sein, sich das Geld bei Freunden oder innerhalb der Familie bis zum Monatsende zu borgen.

Ist denn bei der Hausbank schon alles ausgereizt?

also grundlegend kommst du nicht raus die 360 euro sind deine monatlichen abo komplet uber die laufzeit du kriegst denn schadensersatz weg wenn du die geräte zurücksendest minimierst du denn betrag mehr kannst du nicht tun anwalt bringt nix oder rechtsbeistand sie sind ein vertrag eingegangen und sowas ist auf 1 jahr oder auf 2 jahre festgelegt dadurch ist sky im recht mit freundilich grüssen inet