Sixt Haftpflichtschaden - wer muss zahlen?
Ich habe bei Sixt einen Transporter für Umzug gemietet und direkt nach Fahrzeugübergabe noch auf dem Sixt Parkplatz ein anderes Sixt Fahrzeug leicht beschädigt, also berührt beim vorbeifahren, was zu einer handgroßen Schramme am anderen Fahrzeug führte. Dies passierte mit dem hinteren Teil des Transporters.
Im Mietvertrag steht:
Bei Schäden, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen, insbesondere der Durchfahrtshoehe und -breite und durch nicht verzurrte Ladung entstehen, haftet der Mieter auch bei Abschluss der Haftungsbefreiung in voller Hoehe.
Wer muss nun diesen Schaden bezahlen, ich oder die Haftpflicht?
3 Antworten
Die Versicherung zahlt.
Die Klausel bezieht dich darauf, dass du irgendwo reinfährst, wo das Auto nicht durch passt. Hat nichts mit deinem Fall zu tun.
Ja das hatte ich auch vermutet, war mir aber nicht sicher. Wohl nochmal Glück gehabt.
Darunter steht noch das man nach einem Unfall die Polizei verständigen muss, da sonst die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfallen kann. Da dies noch auf dem Sixt Parkplatz war, hatte ich nicht die Polizei sondern den Sixtmitarbeiter kontaktiert, welcher den Schaden fotografiert und aufgenommen hat. Hätte ich trotzdem die Polizei kontaktieren müssen?
Nein, auch das passt.
Ich habe noch ein Problem, mir ist gerade aufgefallen das im Unfallbericht steht: "Stossleiste Seitenwand mitte Beifahrerseite fehlt komplett". Vom Unfall kann dies nicht sein, da ganz andere Stelle. Anscheinend wurde ich reingelegt, da das Fahrzeug bereits bei Übernahme unzählige Mängel im Protokoll hat und dies anscheinend nicht mit aufgeführt war. Was kann ich tun?
Dafür kommt die KfZ-Versicherung von Sixt auf. Allerdings bist du mit deiner Eigenbeteiligung dran falls du nicht zufälligerweise eine Vollkaskoversicherung ohne Eigenbeteiligung abgeschlossen hast.
Am gemieteten Fahrzeug war kein Schaden entstanden. Es geht nur um das andere Fahrzeug und da bin ich mir unsicher wegen der Klausel im Mietvertrag bzgl. Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen. Das ist natürlich Auslegungssache aber so wie ich es verstehe, könnte die Haftpflicht/Sixt doch einfach argumentieren, das da der Schaden ja durch den hinteren Teil des Transporters (also der Überlänge) entstanden ist, und daher durch nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen. Daher bin ich mir unsicher.
Jede Autovermietung hat für etwaige Schäden ein Formula das sich Schadenmeldung nennt. Dieses Formular füllst du aus und schreibst wie aus deiner Sicht der Schaden entstanden ist. Ganz Wichtig ist dabei jedoch deine Formulierung und das du so viel wie nötig aber so wenig wie möglich schreibst.
Ich wollte einfach schreiben: Nach Fahrzeugübergabe mit dem gemieteten Fahrzeug noch auf dem Sixt Parkplatz ein abgestelltes Sixt Fahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit berührt.
Jupp, dass passt.
Die Haftpflicht am geparkten Fahrzeug und du am gemieteten Fahrzeug mit deiner Selbstbeteiligung
Wie sonst auch
Am gemieteten Fahrzeug war kein Schaden entstanden. Es geht nur um das andere Fahrzeug und da bin ich mir unsicher wegen der Klausel im Mietvertrag bzgl. Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen. Das ist natürlich Auslegungssache aber so wie ich es verstehe, könnte die Haftpflicht/Sixt doch einfach argumentieren, das da der Schaden ja durch den hinteren Teil des Transporters (also der Überlänge) entstanden ist, und daher durch nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen. Daher bin ich mir unsicher.
da gibt es nichts zu argumentieren.
Das ist eine Haftpflicht-Versicherung wie deine auch, da könnte ja jede Versicherung argumentieren...
Ich bin mir sicher, dass der Passus sich auf schaden am gemieteten Fahrzeug bezieht
Stimmt es könnte auch sein das das gar nichts mit der Haftpflicht bzw. dem Schaden am anderen Fahrzeug zu tun hat, sondern sich auf die Vollkasko bzw. das eigene Fahrzeug bezieht,.
Darunter steht noch das man nach einem Unfall die Polizei verständigen muss, da sonst die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfallen kann. Da dies noch auf dem Sixt Parkplatz war, hatte ich nicht die Polizei sondern den Sixtmitarbeiter kontaktiert, welcher den Schaden fotografiert und aufgenommen hat. Hätte ich trotzdem die Polizei kontaktieren müssen?
Ich denke nicht, da in diesem Fall die Sachlage klar war. Das geparkte Fahrzeug ist dir ja nicht reingehüpft.
Der Mitarbeiter weiss auch, wie man schaden dokumentiert, das ist sein Job.
In dem Fall würde ich mir jetzt keine Sorgen machen
Am gemieteten Fahrzeug war kein Schaden entstanden. Es geht nur um das andere Fahrzeug und da bin ich mir unsicher wegen der Klausel im Mietvertrag bzgl. Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen. Das ist natürlich Auslegungssache aber so wie ich es verstehe, könnte die Haftpflicht/Sixt doch einfach argumentieren, das da der Schaden ja durch den hinteren Teil des Transporters (also der Überlänge) entstanden ist, und daher durch nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen. Daher bin ich mir unsicher.