Sinn und Zweck einer Genossenschaftswohnung?

5 Antworten

vom Prinzip her ist es eigentlich egal, ob Du eine Wohnung bei einem (privaten) Vermieter oder einer Wohnungsbaugenossenschaft mietest. Bei beiden bezahlst Du Deine Miete. Nur vermietet eine Wohnungsbaugenossenschaft in der Regel nur an Mitglieder. Das bedeutet, Du musst eine Einlage zahlen, um Mitglied zu werden. Willst Du irgend wann wieder aus der Wohnung ausziehen, trittst Du aus der Genossenschaft wieder aus - und bekommst Deine Einlage wieder zurück!

Der einzige Unterschied zwischen Genossenschafts- und anderen Mietwohnungen ist der Genossenschaftsanteil den man zahlt. Dafür braucht man i. d. R., wie bei anderen Mietwohnungen, keine Kaution zahlen.

Also im Grunde gibt es keinen Unterschied.

Die Zahlung der Anteile ist ja, wie die Kaution, eine einmalige Zahlung bzw. nur in den ersten 3 Mietmonaten zahlt man zusätzlich zur Miete den Betrag. Dann nicht mehr.

Darf man in einer Genossenschaftswhg den Bodenbelag sprich einen neuen Laminat reingeben und wenn, muss man den bei einem Auszug wieder ändern?

Das ist wie bei der anderen Mietwohnung/jedem andern Vermieter auch.

Schauen was im Vertrag steht bzw. mit dem Vermieter absprechen.

Genossenschaftswohnung: die hinterlegten Anteile hat mit Deinem Mitpreis nichts zu tun. Genossenschaftswohnungen sind ja günstiger als auf dem freien Mietmarkt und werden verzinst, nach Auszug/Kündigung bekommst Du Deine Einlage mit Zinsen zurück. Du hast doch sicherlich einen Mietvertrag mit dem Mietpreis und da steht bestimmt nichts von einem Anteil. Du kannst Bodenbeläge reinlegen wie Du willst; was beim Auszug zu beachten ist, steht im Mietvertrag

ist das gleiche wie miete, nur, dass du einen genossenschaftsanteil erwirbst

der wird aber meist verzinst und bei auszug wieder ausgezahlt

steht aber alles in dem vertrag

das ist nicht unbedingt von nachteil, muss man durchrechnen

was du machen darfst, musst du auch mit denen absprechen einfahc und dir schriftlich geben lassen

reden ist immer gut

In einer Genossenschaft wirst Du Mitglied und hast Einlagen zu kaufen. Die Wohnung kann Dir nicht auf Eigenbedarf gekündigt werden. Du hast Dauerhaft eine günstigere Miete als auf dem Freien Markt und hast Wohnrecht quasi auf Lebenszeit. Es sei denn Du schießt einen dicken Bock der in der Genossenschaftssatzung Deinen Ausschluß vorsieht. Dann bist Du auch draußen.