Sind Sonderzahlungen bei der Scheidung ausgenommen?

1 Antwort

Wenn es Dir bei dieser Frage um die Scheidungskosten geht, die sich nach dem Einkommen richten: Es reicht aus, wenn Du im Gerichtstermin auf die Frage des Gerichts nach deinem Einkommen einfach mündlich eine Angabe machst. Das wird nämlich nicht nachgeprüft. Deshalb muss man sich über die genaue Berechnung des Einkommens keinen Kopf machen. 

Danke erstmal für die Antwort,aber ich dachte mehr an die unterhaltszahlungen mtl.

Da ich die letzten2 Jahre gut verdient hatte durch die sonderschichten aber nun keine mehr gearbeitet werden da die Auftragslage nicht mehr so gut ist ,verdiene ich ja auch viel weniger aber der Richter vielleicht das annimmt was ich vorher verdient hatte,weil dann wird's finanziell eng ,weniger verdienen aber genauso viel zahlen wie mit den sonderschichten und Urlaub und Weihnachtsgeld

Wird dies mit einbezogen oder nicht die sonderschichten und Weihnachtsgeld ,Urlaubsgeld bei der Berechnung vom Unterhalt

Danke