Sind wir im Unrecht?

10 Antworten

Es ist selbstverständlich nicht erlaubt, ein Fahrzeug unnötig im Stand warmlaufen zu lassen. Mit der Begründung, dass es nicht anders geht, weil er zu faul für einen Werkstattbesuch ist, wird er nicht weit kommen.

Wobei können wir dir helfen? Dass dein Freund seinen Roller mehr liebt als dich zeigt er ja gerade. Er will dich nicht mehr besuchen, weil er einen Nachbarn verärgert hat und deine Mutter dem Nachbarn recht gibt? Hallo? Natürlich ist der Nachbar im Recht. Dein Typ darf doch mit seinem Roller nicht 15min Krawall machen, weil das Teil "warm werden" muss! Keine Zeit gehabt... Das ist lachhaft.

Hoffentlich bist du den Idioten ganz los, damit wäre dir geholfen!

Ich denke auf meine Beziehung einzugehen war nicht die Frage :-)

Wenn hier jemand im Unrecht ist, dann ist das dein "Freund". Das warmlaufenlassen im Stand ist nicht zulässig. Demnach könnten die Nachbarn durchaus etwas machen und die Polizei rufen.

Wenn dein Freund dich schon nicht mehr besucht, nur weil es Stress mit seinem kaputten Roller gibt, dann solltest du dir die Frage stellen, ob dieser "Freund" wirklich der Richtige für dich ist. Diese Frage musst du natürlich für dich selbst beantworten. Denk einfach mal in Ruhe darüber nach.

Je nun, wenn der Lärmpegel 55 dB überschreitet...wer seinen Roller liebt der schiebt...Dein Freund ist im Unrecht.

Stinkt das Teil auch noch (Abgase), wird er sich ein Fahrrad zulegen müssen.

Konventionen (Zusammeleben) funktioniert nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner, nicht nach dem größtmöglichen Wunsch.

Wenn ihm sein Roller wichtiger ist...wirst Du es sicher nicht sein.

Das warmlaufen lassen von Motoren im Stand ist weder bei Rollern, noch bei Motorrädern oder Autos zulässig. Der Nachbar kann also sehrwohl die Polizei rufen und deine Mutter ist zurecht sauer. Dein Freund ist im Unrecht!

Was er machen kann ist:

- eine Runde um den Block fahren um den Motor aufzuwärmen
- in die Werkstatt fahren