Sind wir Diebe, wir haben Kleiderbügel mitgenommen?

8 Antworten

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Scheint wohl regional unterschiedlich zu sein. Bei uns (SW) ist es so, dass die Geschäfte die Bügel rausstellen weil sie sie loswerden wollen. Also zum kostenlosen Mitnehmen. Um den Karton kann es ja kaum gegangen sein. ;-)

Abschließend zur Frage:

Ich war heute Mittag in dem Geschäft und habe mit den Chef geredet. Die machen das seit über 20 Jahren so, damit sie nicht so viel wegwerfen müssen. Da gab es noch nie Probleme.

Die Politei hatte sich auch dort gemeldet und der Eigentümer der Kleiderbügel hat keine Anzeige gemacht und seine Bügel zurückbekommen. ;)

Was die Polizei nun macht, weiss ich auch nicht. Aber viel kann da nicht kommen.

@Rockuser

Manchmal sind Polizisten seltsame Wesen. Ich erinnere mich an den Fall einer Dame, die eine Handvoll Nüsse aufgelesen hat. Zwei Polizisten wollten die Dame unbedingt wegen Diebstahl drankriegen. Der Eigentümer des Baumes hat abgewunken, die Polizisten haben nicht eingesehen, dass sie da mit Spatzen auf Kanonen werfen (oder so). Erst ein Richter hat den beiden Einhalt geboten.

Ich drück Dir die Daumen, dass beiden Jungs was anderes zu tun haben und es nicht zu einer Anklage kommt.

Natürlich war das Diebstahl. 

Früher bekam man die Bügel beim Kleiderkauf gratis dazu. Heutzutage werden die wieder zurückgelegt um wiederum Kleidung im Laden aufzuhängen. 

Nur weil etwas draußen steht, heißt das noch lange nicht, dass man sich einfach bedienen kann. Nichts ist umsonst. 

Wenn Dran steht "Zur kostenlosen Mitnahme!" ist das zum kostenlos mit nehmen. Wenn nicht, ist das per Definition Diebstahl. Die Ware gehört entweder dem Geschäft, oder dem Müllentsorger, oder auch einem Lieferanten, der das Zeugs einsammelt.. Nehmt ihr das mit, ist das Diebstahl.

Was die tatsächliche Absicht des Geschäftes ist, ist hier unerheblich, weil die Polizei verpflichtet ist, bei Kenntnisnahme einer Straftat aktiv zu werden. Und die Polizei kann hier nicht einfach davon ausgehen, dass das Zeug tatsächlich in der Absicht raus gestellt wurde, das zu verschenken.


Das ist doch so gedacht, das man die Mitnehmen darf,

Davon geht man aus, aber sollte man nicht, wenn es nicht unbedingt erlaubt ist. Und die Polizei DARF halt nicht davon ausgehen.

Da wird zwar nix nachkommen, außer Papierkram und Ärger, aber trotzdem ist die Polizei hier im Recht.

Vielleicht solltet ihr den Ladenbesitzer mal drauf hinweisen, dass die da ein Zettel dran machen "Zum Mitnehmen"

Oder einfach stehen lassen.

Wenn jemand ein Fahrrad auf dem Bürgersteig abstellt, ist das ja auch nicht zum Mitnehmen. Der Wert spielt hier keine Rolle.



Danke. Die Polizei möchte Montag auch erst-mal abklären, ob die Bügel zu verschenken waren, oder wieso, sie vor dem Laden standen.

Ich schreibe euch das Ergebnis dann.

Habt ihr gefragt, ob ihr das Eigentum des Ladens ohne zu bezahlen mitnehmen dürft? Denn wenn dies nihct der Fall ist und nirgends steht, dass man die Kleiderbügel gratis mitnehmen darf, ist dies Diebstahl.

Es liegt gar nicht fern, anzunehmen, dass das Geschäft das Eigentum an den Sachen aufgegeben hat.

@Droitteur

Dennoch sollte man sich dessen sicher sein.

@hahanoob

Dann könnte man sich natürlich Stress sparen. Trotz einer gewissen Unsicherheit wird das aber eher im Sande verlaufen; wenn man einen Irrtum für glaubhaft hält. Ein fahrlässiger Diebstahl wiederum wäre ja nicht strafbar.

Solange der Laden keine Anzeige erstattet, passiert auch nichts. Die würden ja dann nicht umsonst den Karton draußen stehen lassen.