Sind warnwesten mit Werbung echt verboten?

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§ 53a Abs. 1 StVZO fordert:

Mitführpflicht für Warnwesten mit der deutschen Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008, oder der europäischen Norm EN ISO 20471:2013.

Wenn das eingenähte Label auf eine dieser Normen verweist, ist die Warnweste im Sinne der Vorschrift, egal ob Werbung draufsteht oder nicht.

Nachträglich aufgebrachte Werbung könnte jedoch die Wirksamkeit/Erkennbarkeit einschränken, da in den Normen die reflektierende Fläche genau definiert wird und somit die Norm eventuell nachträglich nicht mehr eingehalten werden kann.

Eine nicht entsprechender DIN oder ISO Norm ist bußgeldbewährt, kostet 5.- EURO Verwarnungsgeld.


Die Frage nach Werbung kann ich nicht direkt beantworten, ABER es gilt, daß die Warnwesten DIN EN 471 oder aber EN ISO 20471:2013 entsprechen müssen. Diese müssen auch drauf abgedruckt sein. Irgendwo am Rand auf einem kleinen Zettel oder so.

Wenn die drauf sind (oder eine von beiden), dann ist die Norm erfüllt und keiner kann dann meckern.

das ist kein problem, solange sie leuchtend gelb oder orange sind, kann auch Werbung drauf sein

.... es wird auch Rot-Orange akzeptiert, wenn eine der Normen eingehalten wird.

Dein Arbeitskollege hat Dich offensichtlich vergackeiert und gehe mal davon aus, dass Du eher dann Probleme bekommst, wenn auf Deiner Warnweste "Polizei" oder "Notarzt" steht... 

Alles gut wenn sie der Norm entspricht.