Sind Verträge die man online abschließt ohne Unterschrift überhaupt rechtsgültig?
13 Antworten

Das kommt auf die Vertragsgrundlage und Art und Weise des Vertragsabschlusses an (offene oder verdeckte Tatsachen)! Grundsätzlich können sie rechtsgültig sein, dafür sind aber bestimmte Richtilinien einzuhalten. Und das halten viele nicht ein, versuchen aber so die VP's abzuzocken in der Hoffnung dass diese das nicht merken oder es nicht wissen.

Stimmt! Allerdings stimmt & funktioniert es dann nicht, wenn es verdeckte Tatsachen gibt = der Kunde nicht oder nicht ausreichend informiert wird oder wenn Kosten versteckt werden. Für sowas sind bestimmte Firmen bekannt!

wenn du vom Widerrufsrecht keinen Gebrauch machst, hast du damit stillschweigend den Vertrag als solches akzeptiert

Mal von Shops abgesehen: Oft werden ja individuelle Dienste/Dienstleistungen angeboten. Für so etwas gibt es entsprechend kein Widerrufsrecht.

Ich bitte um Entschuldigung aber solch ein Unsinn ist mir noch nicht unter gekommen !

konkludentes verhalten reicht völlig aus: der supermarkt macht dir durch seine waren-auslage ein angebot,das du dadurch annimmst, dass du die waren, die du haben willst auf das förderband an der kasse legst. durch die kassiererin wird dir der rechnungsbetrag mitgeteilt und du zahlst. vertrag abgeschlossen, alle sind zufrieden obwohl nichts schriftlich vereinbart wurde.

wenn per internet keine verträge abgeschlossen werden könnten, gäbe es eine menge mehr arbeitslose.

Steht meistens in den AGB

In AGB's kann viel drin stehen. Gültig ist die Gesetzeslage
Natürlich wird das oft ausgenutzt für Unsinn, aber im Wesentlichen ist es so: Ist der User über den Vertrag und die entstehenden Kosten (ausreichend) informiert, dann ist der Abschluss auch absolut rechtsgültig.