Sind Twitch Livestreams copyright geschützt?

7 Antworten

prinzipiell sind alle werke(also auch streams) als geistiges eigentum geschützt. da musst du auch garnix zu machen. wenn du ein video aufnimmst oder einen text schreibt dann kann den niemand einfach so für sein projekt benutzen(außer es geht halt um rezension, kritik und so weiter, zitatrecht)

also das dürfen sie nicht wenn sie denn keine erlaubnis haben. aber viele streamer streamen auch die spiele ohne erlaubnis(bei minecraft ist es erlaubt aber bei anderen titeln ist das nicht immer so).

Grundsätzlich hast du recht, Content von den Streamern darf man nicht so einfach selbst verwenden (schongarnicht um z.b. von Youtube damit Profit zu schlagen)

Allerdings sind da die AGB von Twitch auch ein wichtiger Faktor.

Ausserdem kann man auch einfach irgendwo was wegschneiden, drüberlegen o.ä. und schon zählt es als Bearbeitet und du darfst es wieder verwenden. (Darf nur nicht 100% Original sein, also einfach nen Stream dumpf abfilmen und hochladen endet in nem Copyright-Strike des Youtube-Channels, früher oder später jedenfalls...)

Ja es ist wirklich so, die beiden Kanäle laden einfach nur unbearbeitete Ausschnitte hoch. Sie verändern garnichts an dem Ausschnitt sondern filmen ihn nur ab und laden ihn hoch. Der Kanal "StreamReacts" monetarisiert sogar die Videos, also er macht Werbung zwischendurch sein, um Geld damit zu verdienen. 

@verreisterNutzer

Ja DAS ist dann schon seeehr grenzwertig.

Du kannst das ganze ja mal melden. Wenn du die Streamer unterstützen willst kannst du ihnen auch auf irgendeinem Weg eine PN bzw. Email mit den Links zu den Accounts schicken - die haben da mehr Power wenn die sowas entdecken.

Es ist dann nicht erlaubt wenn man die Stimme des Streamers hört (und dieser ein Copyright für seine Stimme hat) oder wenn man das Gesicht des Streamers sieht (wobei man dieses wegschneiden könnte. ich weiß nicht wie da die Rechtslage aussieht)

auf das gestreamte spiel hat niemand der Streamer ein Copyright da dieses Spiel
nicht im Besitz des Streamers liegt.

jedoch profitieren die Streamer davon wenn Leute mit größeren Kanälen die
Highlights zusammen schneiden und eine z.B Lustige Montage hochladen. das ist
so zu sagen eine Win/Win Situation. niemand würde also dagegen angehen.


Man hört in den Videos die Stimme des Streamers und man sieht auch sein Gesicht. Der Kanal "Ungespielt" hat 2,1 Millionen Abonnenten, der Kanal StreamReacts ~14 Tausend und der Kanal Reactio 500. Sie machen aus dem Material keine Highlights, sondern laden sie ungeschnitten hoch. Es ist auch keine lustige Montage.

@verreisterNutzer

wie gesagt. die Streamer müssten Copyrights anlegen für ihre Stimmen und Gesichter, was allerdings viel zu aufwändig wäre.

"jedoch profitieren die Streamer davon wenn Leute mit größeren Kanälen die Highlights zusammen schneiden und eine z.B Lustige Montage hochladen. das ist so zu sagen eine Win/Win Situation. niemand würde also dagegen angehen."

Den Streamern ist egal ob 500 Abonnenten oder nicht. in der Regel schweifen die Zuschauer von YouTube auf Twitch rüber oder wenn diese auch noch selbst einen YouTube Kanal haben auf deren Kanal rüber. Profitieren tun die Streamer da auf jeden Fall. Und an sich wäre es wirklich zu viel Aufwand gegen so ein kleinen YouTuber an zu gehen.

Es ist zumindest fragwürdig, ob Kamerabild und gesprochene Reaktion in Verbindung mit eingeblendeten Video die Schöpfungshöhe erfüllt, um ein urheberrechtlich geschütztes Werk darzustellen. (gerade bei Ausschnitten, hängt vom Einzelfall ab). Unabhängig davon kommt aber noch der Laufbildschutz nur von der Facecamaufnahme dazu.

Dann kommt aber noch das Verbreiten des gezeigten Videos hinzu (wenn sie denn ein urheberrechtlich geschütztes Werk nach oben genannten Kriterium darstellt und/oder Laufbilder sind). Das ist auch schon bei den "Reaktionsstreams" problematisch.

Ich denke er wird bei Ungespielt nachgefragt haben. Wenn er sein 'go' gibt, darf er es.

Und Reactio? Er hat gerade mal 500 Abonnenten (davor sogar noch weniger). Warum sollte er die Erlaubnis dafür bekommen, wenn es schon einen Kanal gibt, der die Ausschnitte hochlädt? Findest du nicht, dass da etwas faul ist?

@verreisterNutzer

Naja egal, wie groß oder klein man ist: man wächst. Also muss man auch dann ein 'go' aussprechen.