Sind Stimmzettel auch nach dem Tod gültig?

4 Antworten

Ein Stimmzettel ist immer anonym, also weiß man logischerweise gar nicht ob die Person noch am leben ist.

§ 39 Abs. 5 BWahlG: Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig, daß er vor dem oder am Wahltage stirbt oder sein Wahlrecht nach § 13 verliert.

Dass es sogar ein Gesetz dafür gibt, hätte ich nicht vermutet. Vielen Dank für den korrekten Verweis.

@Arbale

Kein Problem!

@Arbale

"Dass es sogar ein Gesetz dafür gibt, hätte ich nicht vermutet."

Wie sollen solche Dinge (Wahlen)  denn ohne gesetzliche Grundlage durchgeführt werden?

Ja ist es. Da die Stimme allerdings zum Zeitpunkt der Abgabe gültig war, bleibt sie das auch.

DavidEbner hat es ja schon klar beantwortet.

Das der Briefwähler stirbt ist eigentlich das geringste Problem bei Briefwahlen. Letztlich weiß nämlich niemand wer den Stimmzettel ausgefüllt hat. Die Schwiegertochter oder der demente Schwiegervater?