Sind Schäden am Fahhrad durch Vandalismus auf Arbeit steuerlich absetzbar?
Ich fahre oft mit dem Fahrrad zur Arbeit und stelle es dort ab. Während meiner Abwesenheit wird dieses immer wieder mal mutwillig zerstört oder Teile geklaut. Meine Frage nun: kann ich diese durch Vandalismus entandenen Reparaturkosten steuerlich absetzen??? Belege liegen vor! Mein Finanzamt hingegen weigert sich, da kein Unfallgeschehen! Das ist für mich auch alles sehr einleuchtend, dennoch entsteht ein Aufwand im Zusammehang mit Arbeit- und dieser ist nach meiner Rechtsauffassung eigentlich steuerlich absetzbar. Wenn durch die Entfernungspauschale sämtliche Kosten abgedeckt sind, was ja nicht wirklich so ist, was gibt es noch für Möglichkeiten, wenn es welche gibt???? Danke schonmal für alle den ein oder anderen Gedankengang ...
4 Antworten
Eine gute Frage. Die Antwort weiss der BFH, aber der wird sie erst verraten, wenn jemand darüber prozessiert.
Vandalismus und Diebstahl sind genauso wie Unfälle nicht die "typischen Kosten", die mit der Entfernungspauschale abgegolten sein sollen. Das war vor der gesetzlichen Neuregelung klar, und damals gab es auch Urteile dazu (zumindest zu Diebstahl - Vandalismus ist bei Autos ja weniger verbreitet, und um Fahrräder wird selten durch alle Instanzen prozessiert). Als Argumentationshilfe zur Begründung des Widerspruchs ist das heute auch noch brauchbar.
Zur neuen Rechtslage: Einerseits werden Unfallkosten üblicherweise anerkannt. Andererseits gab es auch schon mindestens ein Urteil (erste Instanz, aber rechtskräftig geworden), das auch die Unfallkosten als durch die Entfernungspauschale abgedeckt ansieht.
Meine Einschätzung: Diebstahl, Unfall, Vandalismus müssen gleich behandelt werden. Aber wegen eines beschädigten Fahrrads lohnt sich das Prozesskostenrisiko nicht. Also mit einer eigenen Klage abwarten, bis es Urteile höherer Instanzen zu Diebstahl oder Vandalismus gibt. Aber wahrscheinlich wird bereits der Verweis auf solche Urteile im Widerspruchsverfahren das FA zum Einlenken bewegen.
ist natürlich sehr ärgelich, aber da gibs keine möglichkeit. dann mußt du halt sehen, wie du dein fahrrad hinstellst, wo es geschützt ist.
Du solltest Deine Versicherung überprüfen und ggfs. ändern, so dass Vandalismus mit abgesichert ist. Und nein, steuerlich kann man das nicht absetzen, ist wohl auch etwas viel verlangt.
Das ist ein Versichrungsschaden! Gegen Vandalismus ist mit einer Zusatzversicherung abzusichern eine normale Deckt das nicht ab!