Sind Polizisten in der Beweispflicht?

10 Antworten

"Beweisen müssen" ist ein blöder Ausdruck.

Wenn Dir ein Verstoß gegen irgendwelcher Vorschriften vorgeworfen wird, dann müssen die Ermittlungsbehörden Dir das natürlich beweisen und Du musst darüber informiert werden, dass Du Beschuldigter bist und nichts zu sagen brauchst.

Ein Personenkontrolle hat aber nichts mit dem Vorwurf einer Straftat zu tun. Jede Exekutivbehörde hat gewisse Rechte, damit sie Ihren Job machen kann.

Die Strafverfolgungsbehörden haben das Recht Personenkontrollen zu machen. Darüber steht entweder was in der StPO oder im Polizeigesetz des Bundeslandes. Du darfst den Polizisten natürlich fragen, was die Rechtsgrundlage für die Ausweiskontrolle ist. Du kannst nicht verlangen, dass er auf die schnelle ein Gesetz auftreibt und es Dir zeigt.

Wenn Du Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Handlung hast, dann kannst Du Dir Name und Amtsbezeichnung geben lassen und evtl. noch die Personalnummer und kannst dann, am besten schriftlich, beim Polizeirevier nachfragen, welche Rechtsgrundlage diese Kontrolle hatte.

Sie müssen Dir nichts erklären, was Sie dürfen. Du kannst aber trotzdem fragen, dass ist Dir immer erlaubt. Haben Polizisten eine Uniform an, müssen sie sich nicht ausweisen ;-)

Falls aber Du Deinen Ausweis nicht dabei hast, sagst Du es, "er liegt zu Hause", oder irgendwo.

Es geht eigendlich nicht um die Ausweiskontrolle, sondern Personenkontrolle. Und weil das so ist, darfst Du sagen, wer Du bist. 

Lüge nicht, sonst machst Du Dich strafbar. 

Und wenn Du mal vergessen hast, wer Du bist, hilft Dir die Polizei nicht weiter.  :-))

Rein theoretisch ist das auch erst mal pupsegal... Wenn Polizisten eine Maßnahme durchführen, ist das ein ganz, ganz schlechter Zeitpunkt, über die Rechtmäßigkeit zu diskutieren. Grundsätzlich sollen sie Dir auch die Rechtsgrundlage ihrer Handlungen nennen, müssen sie aber nicht immer. Und beweisen müssen sie Dir nix.

NEIN - Sind sie nicht!

Du hast erst einmal der Aufforderung folge zu leisten!

Solltest du später dann man der Meinung sein, das anwaltschaftlich überprüfen zu lassen, dann mach das (später)

Aber erst mal machst du das, was man dir sagt!

Später liest du dann selbst im Personalausweisgesetz §1 nach, dass die das dürfen und sparst dir den Gang zum Anwalt..

"..Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität
berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit
dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. .."

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html

Nein.

Du bist ein mündiger Bürger und kannst daher theoretisch alle Gesetze zu jederzeit frei zugänglich einsehen.

Wenn du das nicht tust, ist das dein Problem.

Die Polizei bzw. der Staatsanwalt müssen dir ein strafbares Verhalten nachweisen damit ein Gericht dich verurteilt.