Sind Pauschalangebote eines Statikers zulässig?

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Die HOAI ist eine Orientierung, an die sich die Öffentliche Hand halten muss bzw. die bindend ist bei Verwendung öffentlicher MIttel. Grundsätzlich kann das Honorar bei Privatpersonen frei vereinbart werden - wichtiger hgierbei ist der Leistungsunfang, welcher sehr genau bestimmt werden sollte. Hier helfen die Formulierungen der HOAI, die übrigens eine Internetseite mit gleichem Namen hat und verwendbar ist. Hier ist die Honorarone II von-Satz angezeigt. Die anrechenbaren Kosten sind objektabhängig und können von mir auch nicht geschätzt werden. 1.000 EUR gehen seriös überhaupt nicht. 5.500 EUR scheinen angemessen inkl. der notwendigen Nachweise, Zeichnungen und Prüfunterlagen.

Können Sie mir sagen, was Sie unter Prüfunterlagen meinen? In meinen Angebot des Ingenieurbüros sind nur die beiden oben genannten Positionen enthalten.

Habe ich bei meiner Angebotsanfrage etwa was wichtiges  vergessen?

1000 € , mit statischer berechnung und bewehrungsplänen klingt für mich seeehr günstig ... möchte fast sagen unmöglich.. allein für die berechnung braucht man einen halben bis ganzen tag... dann die bewehrungspläne  zeichnen usw. 2 tage , da ist 1000 € , schon nicht mehr nachvollziehbar.

wenn der statiker es bar auf die hand macht , wäre es gerade noch möglich.

Danke für Antwort, eine kleine Nachfrage zum Pauschalangebot habe ich nun doch noch: sind die 6545€ unverschämt oder im Rahmen eine Ingenieurbüros / HOI in Ordnung bzw. bestünde da noch Spielraum nach unten? Das 1000€ Angebot ist von einen einzelnen Bautechniker und anhand Ihrer Ausführung nachvollziehbar fragwürdig.

@MartinIN

das kann ich pauschal nicht beantworten.. es liegt ja auch viel an der bauweise... zb. ob es ein satteldach oder eine aufwendige bungalow ausführung mit gauben ist , usw, dann an der gründung , fundamente , normale oder mooruntergrund usw... das ist von haus und gegend abhängig. wenn es ein architekt geplant hat , hat er keinen statiker mit dem er zusammenarbeitet ??

@ersterFcKathas

Bei der Planung war kein Architekt dabei. Für die Planeingabe / Bauantrag brauche ich aber welche, und da kommt eigentlich eine ähnliche Frage auf: wie viel darf ein Architekt für diese Unterlagen verlangen? Gefragt ist der Eingabeplan sowie ein Entwässerungsplan.

Räume / Fenster / Dach sind festgelegt, Verlauf der Strom- / Wasser- & Lüftungsanlage auch. Danke auch für Hinweise zu diesen Thema.

@MartinIN

bei dieser frage....  muß ich passen ..

also die der DIN entsprechende. prüffähige Statik eines 160m² EFH die an einem Tag erstellt wurde würde ich ja gern mal sehen wollen ;-)

@Jackie251

anscheinend gibt es "" freizeitstatiker ""  die sowas können  :o)