Sind Löhne für Inventurhilfen pauschal zu versteuern?
Der Betrieb in dem ich arbeite beschäftigt für die Inventur viele Schüler und ein paar Erwachsene. Der Lohn pro Schüler beträgt 25,- € und die Erwachsenen erhalten je 50,- €.
Sind diese Löhne nun komplett mit 25 % pauschal vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern oder braucht er die Löhne gar nicht zu versteuern, weil kurzfristig und zu gering?
2 Antworten
Für welchen Zeitraum werden denn die 25€/50€ bezahlt? Für einen Tag? Dann wäre der Lohn auf einen Monat hochgerechnet nicht geringfügig, da > 450 €. Abrechnung als kurzfr. Beschäftigung wäre möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, da würde bei 25 € pro Tag in Stkl. I weder Lohnsteuer noch SV anfallen, bei 50 € pro Tag je nach Steuerklasse ggf. schon Lohnsteuer. Ob die Löhne u.U. pauschal versteuert werden sollen, musst du mit deinem Chef absprechen, das kannst du nicht selbst entscheiden, schließlich trägt dein Chef dann die Abgabenlast.
Ich möchte aber nicht alle im Lohnprogramm einrichten und habe daher die gesamte ausgezahlte Summe pauschal versteuert.
Was soll das heißen? Du musst jeden einzelnen Arbeitnehmer separat erfassen, anmelden und abrechnen?!
Arbeitslohn muss grundsätzlich versteuert werden. Wenn der Lohn nicht mehr als 450 € im Monat beträgt, dann kann die Lohnsteuer pauschaliert werden.
Ich frage, weil bei jedem Einzelnen z.B. die Schüler bei Steuerklasse i, keine Lohnsteuer anfallen würde. Ich möchte aber nicht alle im Lohnprogramm einrichten und habe daher die gesamte ausgezahlte Summe pauschal versteuert. Allerdings bin ich neu im Betrieb und mein Vorgänger hat diese Löhne nicht versteuert.