Sind laufende Verfahren im Führungszeugnis zu sehen?

5 Antworten

Es steht nicht im Führungszeugnis, weder im kleinen, noch im großen, welches in der Regel von Behörden beantragt wird.

Nicht abgeschlossene Verfahren findest Du höchstens in der K-Akte, ob die Bundeswehr diese anfordert kann ich Dir nicht sagen, je nach geplanter Verwendung wirst Du genauer vom MAD durchleuchtet, dabei kommt es mit Sicherheit raus.

Lange Rede, kurzer Sinn, egal ob es jetzt im Führungszeugnis steht, oder nicht, wenn Du beim Bund bist, wenn es zur Verurteilung kommt, wirst Du zusätzlich zur straftrechtlichen Bestrafung noch disziplinarrechtlich bestraft werden.

Das kann von "Dududu" Seitens des Kompaniechefs, über Einzug ins Kaffee Viereck "Zellentrakt im Wachgebäude" bis hin zum Rauswurf führen.

Sehr sehr hilfreiche Antwort . Danke dafür,aber die Jugendamt Helferin hilft mir dabei es vor meinen Dienstantritt aus der Welt zu schaffen . Wie gesagt sehr hilfreiche Antwort vielen Dank .

Laufende Verfahren erscheinen nicht im Führungszeugnis, sonder nur welche, wo es schon Urteile zu gibt.

Da bin ich aber erleichtert. Danke

@Joschaaa

Bitte. Zudem kommt es soweit ich weiß auch noch darauf an, in welchem Umfang man verurteilt wird, damit es überhaupt eingetragen wird.

Und zwar rechtskräftige.

Ich bin ja 17 und bin sonst auch nie aufgefallen. Das jetzige ist eher ein Missverständnis gewesen

Es wird erst etwas in dein Führungszeugnis eingetragen wenn du über 90 tage im Gefängnis warst sonst nicht. Du bekommst bei deinem verfahren schon einen Eintrag aber ins polizeiliche System aber nicht ins Führungszeugnis. Du solltest also beim Bund keine Probleme bekommen.

Das hört sich ja gut an . Das freut mich aber das ich mir jetzt da keine Sorgen machen muss . Danke für die schnelle Antwort

Wenn du tatsächlich zum Bund möchtest solltest du deine Artikulationen überdenken  - Apfelkind- 

Du hast die Pflicht ein offenes Verfahren nachzumelden. solltest du vom Karierezentrum eine Stelle angeboten bekommen, für die du eine SÜ brauchst und es stellt sich im Nachhinein heraus das du dieses Verfahren (auch wenn es eventuell im Sande verläuft) verschwiegen hast, kannst du Schwierigkeiten bekommen. Hast du nämlich eine Stelle an die die SÜ gebunden ist bist du dort nicht einsetzbar und ja der MAD bekommt einsicht in deine K-Akte.  

Bitte?
Danke aber ich möchte nicht zum Bund...

Gleiche Frage, gleich Antwort:

Du bist verpflichtet, jegliche Änderungen sofort anzuzeigen. Tust du das nicht, begehst du Einstellungsbetrug.

Danke du apfelkind aber das Verfahren wird vor meinen Dienstantritt wieder eingestellt bzw ist es gelaufen

@Joschaaa

Bitte, du Joschaaa. Ich hatte auch mal einen Soldaten vor mir.

  1. Meldung: "Ich wurde angezeigt aber da wird nichtmal ein Verfahren eingeleitet, weil ich unschuldig bin."

  2. Meldung: "Es wurde nun doch ein Verfahren eingeleitet aber mein Anwalt sagt, dass wird bald wieder eingestellt, weil ich ja unschuldig bin."

  3. Meldung: "Es wurde nun doch Anklage gegen mich erhoben aber ich werde auf jeden Fall freigesprochen."

  4. Meldung: "Ich wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt."

Also würde ich die Glaskugel wegstellen und wahrheitsgemäße Meldungen machen... -_-