Sind Laserpointer in der Schule erlaubt?

5 Antworten

Wie oft schon gesagt...

Einfuhr, Mitführen und natürlich der Betrieb in der Öffentlichkeit über 1mW als Pointerform und über 4,9mW als Optische Laserausgabegeräte (Showlaser etc) ist für Privatpersonen ohne Genehmigung verboten.

In der Schule darf die Leistung also auch nicht über 1mW liegen.

In den eigenen 4 Wänden darfst du ihn besitzen und betreiben wenn sichergestellt wird, das der Strahl nicht die Räumlichkeiten verlässt.

Da du ihn jedoch schon garnicht kaufen hättest dürfen und erst recht nicht mitführen hättest dürfen sieht es schlecht aus das du ihn noch bekommst. 

Polizei wäre jetzt ein bissl hochgegriffen, aber die Sachgemäße Entsorgung dieser Mistdinger wäre ausreichend. Ich würde das sogar noch unterstützen :D. Gibt zu viele Pointerkiddies leider....

Am Gymnasium meines Sohnes waren Laserpointer auch strengstens verboten und wurden bei Erwischen weggenommen. 

Es gab im Umfeld der Schule Unfälle, weil Schüler Autofahrer mit dem Laserpointer ins Gesicht geleuchtet hatten. Daraufhin patroullierte lange Zeit die Polizei um die Schule, hauptsächlich zu Schulschlusszeiten. 

Wenn du das hier lesen möchtest, wird dir das einleuchten:

http://www.laserpointer-test.de/deutsche-rechtslage/

http://www.laserde.com/sind-blendende-laserpointer-in-deutschland-verboten.html

Du hast jetzt vermutlich niemanden gefährdet, und dieses auch nicht beabsichtigt, aber wie du ja weißt, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass du zumindestens mit einer Geldstrafe rechnen kannst. 

Danke für den Link, allerdings ist der Laser nicht so stark, das es auf der Haut weh tut oder er nen Streichholz anzünden kann, geschweige denn einen Brand auslösen kann. Somit dürfte doch aber rechtlich nichts passieren weil da steht ja das sie nicht illegal sind und man strafrechtlich verfolgt wird wenn man jemanden blendet und das habe ich ja nicht.

@MrCurlDJ

Der Lehrer, der dir den Pointer weggenommen hat, hat sicher auch einfach Angst gehabt. Wenn sich herausstellt, dass das eine harmlose Variante ist, dann wird sicher nicht groß etwas strafrechtliches passieren. 

Erkundige dich mal nach der Haus- und Schulordnung, bzw. auch der Brandschutzverordnung für eure Schule. Eigentlich haben auch Schüler das Recht, das durchzulesen (müsstest du auf dem Sekretariat ausleihen können). Dann weißt du in Zukunft, was erlaubt ist, und was nicht. Nachdem dir das Pointerverbot nicht bekannt war, ist die Schule ja auch ihrer Pflicht nicht nachgegangen, die Schüler darüber zu informieren. Obwohl natürlich da immer noch die Geschichte mit der Unwissenheit, die nicht vor Strafe schützt, im Raum steht.... .

Auch mit einem harmlosen Pointer kannst du jemanden blenden, der dann wegen dir einen Unfall verursacht... . 

Ich drücke die Daumen, dass es glimpflich aus geht.

Du hättest ihn fragen sollen, eig nicht erlaubt

Bei uns an der Schule ist es erlaubt und nicht von Regelwerk verboten.
Denke das ist von Schule zu Schule unterschiedlich

Nop nicht erlaubt

Also es ist ja keine Waffe

@marvinjager

Nicht direkt, aber man kann damit Menschen gefährden und verletzen. 

Der Betrieb von Laserpointern als Ursache fahrlässiger Brandstiftung zieht nach § 306 StGB empfindliche Freiheitsstrafen nach sich.

Siehe den oberen Link in meiner Antwort...