Sind Kundenverträge mit Gewerbeabmeldung unwirksam

3 Antworten

Sprich das unbedingt mit Deinem zuständigen (Insolvenz-) Berater ab. Denn dieser muss informiert sein, kennt auch alle Regelungen, und vielleicht lassen sich durch die bestehenden Verträge auch ein paar wenige positive Effekte (sprich Reduktion der Insolvenz-Masse) ableiten (z.B. ausstehende Rechnungen, Material/Werkzeug vorort, ev. sogar Vermittlung der Kundenbasis an andere Firmen usw.)

Die eingegangenen Vertraege musst du natuerlich erfuellen, Davor schuetzt dich auch keine Gewerbeabmeldung.

Erfuellst du sie nicht, musst du mit Schadesersatzforderungen deiner Vertragspartner rechnen.

Klar nur wer verklagt jemanden der Eh insolvent ist ! Das dürfte aussichtslos sein

@Alexuwe

Vielleicht hat er ja Privatvermoegen oder es besteht Aussicht darauf, dass er in den naechsten 30 Jahren welches erlangen koennte?

Mit der gewerbeabmeldung erlischen auch die Verträge ! Versuch doch diese vorher an einen Mitbewerber zu verkaufen ! Auch wenn es wenig Geld ist was du bekommst allemal besser als gar keins ! alles Gute

vorher an einen Mitbewerber zu verkaufen ! Auch wenn es wenig Geld ist <

Sehr gute Empfehlung ... stimme ich zu!

Mit der gewerbeabmeldung erlischen auch die Verträge !

Natuerlich tun sie das nicht. Ob die jeweiligen Vertragspartner ihre Ansprueche dann aber auch realisieren koennen, ist eine ganz andere Frage.

Je nach Gesellschaftsform haftet der Unternehmer aber u.U. nicht nur mit dem Gesellschaftsvermoegen sondern auch mit seinem gesamten Privatvermoegen. Im vorliegenden Fall (Hausmeisterservice) liegt die Vermutung sehr nahe, dass es sich hier auch um eine solche Gesellschaftsform handelt, bei der dies der Fall ist.

@DerCAM

Die Gesellschaftsform meines Unternehmens ist Einzelunternehmung. Privatvermögen (war nicht wirklich viel) steckt schon im Unternehmen, sodass ich privat ebenfalls pleite bin.