Sind in einen Gewerbegebiet Wohnungen verboten?

5 Antworten

Deshalb heißt es ja Gewerbegebiet und nicht Wohn- oder Mischgebiet. Wohnungen sind dort nur in Ausnahmefällen erlaubt, z.B. für Firmeninhaber. Lärm und andere Emissionen müssen die Bewohner dann in Kauf nehmen.

Grundsätzlich ja. Es gibt aber meist Ausnahmen für Inhaber und Hausmeister.

Sind in einen Gewerbegebiet Wohnungen verboten?

Ja. Deswegen gibt es ja die unterschiedlichen Flächennutzungsarten.

Wenn ja, wieso? Was ist mit Lärm und Belästigungen?

Weil in einem Wohn- oder Mischgebiet andere Immissionsschutzgrenzen gelten als in reinen Wohngebieten. Das ist auch nur logisch; in einem Gewerbegebiet besteht ein höheres Lärmniveau bedingt durch die Art der Nutzung, sowie eine entsprechende höhere Belastung durch Schwerlastverkehr etc.pp.

Wenn man in einen Gewerbegebiet wohnt, hört man auch nichts von dem Maschinen, die in dem Umliegenden Gebäuden stehen.

Von wegen. Und selbst wenn, könntest du hier auf die Einhaltung der engeren Grenzwerte als Anwohner / Eigentümer klagen. Und genau deswegen gibt es das in reinen Gewerbegebieten nicht. Eine Nutzung als Wohnraum ist dort grundsätzlich unzulässig; Ausnahmen bestehen hier auf Antrag nur im Bereich Werkswohnungen bzw. Unterkünften der Betriebsleiter o.ä. - weil da der AG auch direkter Wohnungsgeber ist und somit Dritte nicht klageberechtigt sind.

Generell Verboten sind keine Wohnungen in Gewerbegebiete.

Um näheres zu Erfahren muss man jeweils vor Ort die Bestimmungen des Gewerbegebietes bzw des Landes durchlesen.

Da gibt es wenig Spielraum um Pauschal etwas zusagen.

Natürlich hört man den Lärm von Maschinen,

Generell Verboten sind keine Wohnungen in Gewerbegebiete.

Doch, sind sie, deshalb heißt es ja auch Gewerbegebiet.

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) § 8 Gewerbegebiete

(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

(2) Zulässig sind

1.

Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,

2.

Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,

3.

Tankstellen,

4.

Anlagen für sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1.

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,

2.

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,

3.

Vergnügungsstätten.

@lesterb42

Warum gibt es Wohnhäuser bei uns im Gewerbegebiet, die nicht Älter?

@allexm78

Dann wird das ggf. kein Gewerbegebiet sondern Mischgebiet sein. Oder da hat jemand zu Weihnachten im Bauamt Briefumschlge verteilt.

Generell Verboten sind keine Wohnungen in Gewerbegebiete.

Doch, genau das sind sie. Wie man im Gesetz leicht nachlesen kann.