Sind Heizungsreparaturkosten auf Mieter umlegbar?

4 Antworten

Wenn du den Nachweis erbringst, dass die neue Pumpe effizienter arbeitet als die alte kannst du diese Reparatur als Bagatellemodernisierung geltend machen. Du musst aber die Kosten der Reparatur abziehen.

  • Wartungskosten sind umlagefähig.
  • Reparaturkosten oberhalb der Bagatellgrenze nicht. Diese sind Werbungskosten.

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Reparaturkosten dürfen nicht umgelegt werden. Siehe Betriebskostenverordnung.

richtig,sonst könnte man alles mögliche auf die Mieter abwälzen!

Kann ich diese kosten auf die Nebenkosten abrechnen ??

nein.