Sind Handyversicherung bei veräußerungen Kündbar?
Liebe Community, Sind Handyversicherungen „verpflichtet“ bei einer von mir durchgeführten Veräußerung eines Handys/Smartphones dazu angehalten den Vertrag aufzulösen?
Im Telekom-Shop hatte ich eine Handyversicherung (ACE) abgeschlossen. Ein halbes Jahr später hatte ich die Möglichkeit ein anderes Handy zu bekommen. Nun habe ich die Versicherung, aber das Gerät nicht mehr. Und eine Umschreibung auf das neue Gerät ist nicht möglich . Besteht nun das Recht auf Sonderkündigung? Oder bin ich verpflichtet den Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu erfüllen?
3 Antworten
Du musst den Vertrag nicht erfüllen.
Das steht auch in deinen Bedingungen ;-) ..
Schau mal unter Punkt 2 der Versicherungsbedingungen (AVB) [2.Deckungsumfang]
Dort steht:
Es besteht während der Wirksamkeit Ihres Vertrages weltweit Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Versicherungsbedingungen für Ihr versichertes Hauptgerät bzw. ein zusätzliches Tablet, sofern Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Auf Deutsch heißt das:
Sobald Du DEIN Gerät veräußerst (verkaufst), entsteht dir aufgrund des Wagniswegfall (= Wegfall des Risikos…DEIN HANDY) ein Sonderkündigungsrecht.
Zum Ablauf:
Teile dem Versicherungsunternehmen schriftlich mit, dass das Gerät veräußert wurde und füge den nötigen Beweis dazu (den Kaufvertrag)
Fertig ….
... aber Verträge sind doch dazu da, sie zu erfüllen, oder? Schaue also in die Urkunde, welche Möglichkeiten für so eine Angelegenheit vereinbart wurden. Viel Glück.
Man nennt das "Risikofortfallt". Wo kein Risiko, da keine Versicherung.
Wenn die Umschreibung nicht geht und Du das Handy nachweislich nicht mehr besitzt dann muss der Versicherer den Vertrag aufheben.