Sind Folgemahnungen des Inkasso legitim, wenn die erste bestritten und Belege angefordert wurden?

5 Antworten

Du schuldest: Die 13€ (Hauptforderung), ggf. Briefporto (maximal 2,50€ in Summe), Rücklastschrift (3,65€ bis 5€) und Adressermittlung (max. 10€ für Schufa AdFinder).

Natürlich war es ungeschickt, aber du hast für Kontodeckung zu sorgen. Insofern ist es deine Schuld. Dass deine Bank da zu voreilig war und dich nicht informiert hast, liegt erst mal an dir bzw. das musst du selbst mit deiner Bank klären.

Ich vermute ansonsten mal, es handelt sich um Ingenico/ CCS. Hier sind zwei Dinge wichtig:

  1. Irgendwelche Beträge zu "Belegermittlung" und so etwas musst du nicht bezahlen. Das ist frei erfundener Quatsch.
  2. Inkassogebühren musst du nicht bezahlen. Ingenico und CCS gehören zu demselben Konzern. Bei konzerninternem Inkasso gibt es aber gar keine Rechtsdienstleistung, also auch keine Gebühren.

Telefoniere nicht mit den Inkassos. Das bringt absolut nichts.

Mir wird nicht rechtzeitig geantwortet (29.6 Due-Date) und ich erhalte eine 2.Mahnung, wo ich noch mehr bezahlen soll.

Nein. Eine zweite Mahnung kostet nicht mehr. So funktioniert das RVG in Deutschland nicht.

Wichtig ist, dass man das Nachvollziehbare bezahlt und den Rest zurückweist. Sollte dann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, diesem vollständig widersprechen (man hat max. 14 Tage Zeit). Danach kommt ggf. noch mal ein Bettelbrief aber im Normalfall folgt dann nichts mehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
(max. 10€ für Schufa AdFinder)

setzt aber vorraus dass der Gläubiger Schufa Mitglied ist und diesen Service nutzen kann. Ansonsten gilt die Gebührentabelle der jeweiligen Bank.

@geheim007b

Nö. Wieso sollte sie? Ein Gläubiger hat den günstigsten Weg zu wählen. Und das ist nun mal derzeit der Weg über die Schufa.

Im übrigen sind Ingenico und CCS dort Mitglieder.

@mepeisen

Ist eine einmalauskunft bei Adfinder für 10€ möglich? Ansonsten wären die kosten bei 10€ + Mitgliedsbeitrag... also bei einer einmalauskunft deutlich höher.

@geheim007b
Ist eine einmalauskunft bei Adfinder für 10€ möglich?

Davon reden wir aber nicht. Also von einer Auskunft pro Jahr.

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten, damit habe ich einen klareren Überblick und mehr oder minder beruhigter mit etwaigen Rückmeldungen des Inkasso umgehen. Die Einschätzung zum Ingenico/ CCS ist richtig.

Hierzu nun noch die knappe Frage: Post- & Telekommunikation werden mit 6,75€ und Geschäftsgebühren mit 33,75€ angegeben. Erstere würde ich nun in Gänze, letzteres nicht bezahlen und mit den übrigen Kosten an CCS. Ist dies so zu empfehlen?

@Mareya02
Hierzu nun noch die knappe Frage: Post- & Telekommunikation werden mit 6,75€ und Geschäftsgebühren mit 33,75€ angegeben.

Das sind beides RVG-Gebühren bzw. Inkassogebühren und nicht durchsetzbar.

@mepeisen

Danke sehr, damit hat sich bis hierhin alles geklärt.

Fortsetzung: In reinem Bezug auf mein erstes Schreiben an CCS, welches noch einen gesamten Widerspruch enthielt, habe ich nun eine postalische Erklärung bekommen, wie alle Kosten begründet sind und dass ich noch immer in der Verantwortung für die *vollen* Kosten stehe. Einzige Änderungen sind, dass die Frist verlängert wurde und das nicht davon gesprochen wurde, dass meine Zahlung nur bestimmte Forderungen decken soll.

Sollte ich darauf reagieren?

@Mareya02

Ich habe folgenden Textbaustein:

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Wertes Inkasso.

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17.

Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.

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Vielleicht kannst du das verwenden, um deinen Widerspruch nochmal klar zu formulieren. Aber im Prinzip ist es fast egal, was man schreibt. Die werden sowieso meckern.

ich wurde von keiner Seite informiert und gehe natürlich als Normalbürger davon aus, dass bei Banken und Supermarkt-Verbänden Lastschriften klappen oder ich falls nicht zu mindest informiert werde.

Deine Geschäftsbeziehung mit Deinem ehemaligen Kreditinstitut war mit Kontoschließung beendet - daher auch keine Info mehr an Dich - Du warst schließlich nicht mehr Kunde.

Und der Gläubiger muss erst einmal herausfinden, wer sein Schuldner ist - tja und dazu bedient er sich eines Inkassounternehmens und die Kosten dafür ! trägst berechtigt! Du als Verursacher.

Ich schaue auch max 1-mal die Woche auf mein Konto, weil bei mir selten Verkehr herrscht.

Nur im Hinblick auf eine gekündigte Bankverbindung war es Deine ! Pflicht darauf zu achten, dass alle Forderungen ( speziell aus Einkäufen - für die Du ! Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift gegeben hast - beglichen waren ).

Und hast Du zwischenzeitlich zumindest die Hauptforderung beglichen - ansonsten sind weitere Mahnungen ja berechtigt.

tja und dazu bedient er sich eines Inkassounternehmens und die Kosten dafür ! trägst berechtigt! Du als Verursacher.

Für die Adressermittlung schon, wobei es da auch eine Schadensminderung gibt. Aber die Inkassokosten haben damit nichts zu tun. Niemand ist gezwungen, nur für die Adressermittlung ein Inkasso einzuschalten.

@mepeisen

Feinheit ( die eigentlich aus meiner Anwort ersichtlich sein sollte - hat nicht ganz geklappt ) :

Die Kosten, die entstehen um herauszufinden wer der Schuldner ist, - sprich Adressermttlung und andere Kleinikeiten wie Porto ... - gehen zu Lasten des Verursachers.

Ich bin noch Kunde, es wurde alles bei der selben Bank und über ein umfangreiches Wechselprogramm durchgeführt. Das Online-Portal, über das ich zudem Kontoauszüge und Infos erhalte bleibt außerdem noch einen Monat für genau solche Dinge erhalten.

Die Adressermittlungskosten wäre ich ja noch bereit zu bezahlen, aber da das Inkasso mir vorwirft, ich hätte Rückbuchungs-Infos meiner Bank übersehen und ersteres nur 17€ ausmacht sehe ich nicht ein, alles zu bezahlen

Die Hauptforderung des Kaufbetrages bin ich momentan dabei zu begleichen, jedoch stellt sich mir hier hinsichtlich die Frage ob ich dies direkt beim Gläubiger oder dem Inkasso tun sollte, da es mir einer Anerkennung gleich käme, dies bei letzterem zu tun.

@Mareya02

Du kannst das direkt beim Gläubiger tun. Was du bezahlen musst, habe ich dir in meiner Antwort aufgelistet. Es empfiehlt sich, einmal deutlich dem Rest zu widersprechen. Wobei du das ja im Endeffekt schon getan hast.

Das Du mehr zahlen sollst steht lediglich auf dem Papier und ein Inkasso Büro ist nur ein privates Geschäftsunternehmen.

Da ist ein gewisser Automatismus am Laufen.

Mehr wie 30 € wurde ICH nicht zahlen. Allerdings : Nicht mehr gross abwarten sondern endlich zweckgebunden zahlen ( Nur 13 € HF plus 17 Verzugs/mahnkosten)

Die Zahlung ist jetzt 2 Tage nach Eingang getätigt, mit Angabe, ich begleiche mit knapp 34€ nur HF, Rücklastschrift und Adressermittlung. Alles weitere weise ich jetzt zurück. Sehe ich auch nicht ein, da noch mehr zuzuzahlen. Nun heißt es abwarten un Tee trinken schätze ich.

@Mareya02

Was hast im Verwendungszweck des Überweisungsträger eingetragen ?

Wurde der Geld Eingang vom Inkasso in einem Schreiben schon aufgelistet ?

@EXInkassoMA

Das Aktenzeichen sowie die Benennung der einzelnen Kosten in Form von "13,16 Hauptforderung + [...]".

Die Überweisung fand erst heute statt, eine Auftragsbestätigung wurde dem Inkasso zugesandt, der Zahlungsbeleg ebenfalls sobald vorhanden. Der Eingang der Zahlung seitens Inkasso wurde mir noch nicht bestätigt, falls gemeint?

Du hast mit der Kreditkarte bezahlt, obwohl du wusstest, dass dein Konto nicht gedeckt ist. Das ist Betrug, daran gibt es nichts zu rütteln.

Oder wolltest du zahlen und die "Kasse" hat deine Karte abgelehnt? Aber dann gäbe es ja keinen Grund, dich anzuschreiben.

Wer fordert das Geld, die Bank oder der Supermarkt?

Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass du informiert oder angemahnt werden musst, sondern der Betrogene kann gleich ein Inkassounternehmen einschalten, ist immerhin günstiger, als wenn du angezeigt und es zu einer Verhandlung kommen sollte.

Dein Konto ist geschlossen, heißt gesperrt?

Alles etwas unverständlich von dir aufgeschrieben ...

Zahl deine Strafe, klar ist es hoch, aber das Inkasso will ja auch leben und lerne daraus.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht antworten.

@FaustKroete

Tja, dann habe ich ja Glück, da ich inhaltlich fast die selbe Antwort gegeben habe wie du Kroete.

@LaOfThRealm

Ich beziehe mich auf folgende Antworten:

Du hast mit der Kreditkarte bezahlt, obwohl du wusstest, dass dein Konto nicht gedeckt ist. Das ist Betrug, daran gibt es nichts zu rütteln.

Zahl deine Strafe, klar ist es hoch, aber das Inkasso will ja auch leben und lerne daraus.

Sowas hilft niemandem weiter und ist inhaltlich falsch.

@FaustKroete

gähn - geh woanders nerven, wenn du keine Ahnung hast

@LaOfThRealm

Du bist keine große Hilfe. Aber bitte, bleib weiter unwissend. Wäre ja zuviel verlangt, auf jemanden zu hören, der von der Thematik Ahnung hat.

Es handelt sich zunächst mal nicht um eine Kreditkarte. Ich zahle immer direkt über Giro, so nebenbei. Nicht ich habe das Konto bewusst geleert, sondern meine Bank. Die Schließung habe ich veranlasst, ja, aber diese fand erst am 13.5 statt. Der Supermarkt fordert natürlich. Weitere Infos siehe bei FaustKroete

@Mareya02

Du wußtest aber, dass dein Kontowechsel bevorsteht, somit ist es dein Fehler, wäre doch simpel gewesen, bar zu zahlen. Macht jeder, der das Konto wechselt, damit genau das nicht passiert. Hättest ja auch dein Konto kontrollieren können und dann zum Supermarkt und zahlen, wäre alles möglich gewesen ... normalerweise hält ein Widerspruch aber die zweite Mahnung auf, aber zahlen musst du irgendwann, der Supermarkt will sein Geld und das Inkasso halt seine Gebühren. Vielleicht geht es noch gut aus, ich drück dir die Daumen.

Du hast mit der Kreditkarte bezahlt,

Davon steht hier nichts

obwohl du wusstest, dass dein Konto nicht gedeckt ist

Das exakte Gegenteil steht in der Frage.

Das ist Betrug, daran gibt es nichts zu rütteln.

Nö, ist es nicht. Dazu fehlen einige Tatbestandsmerkmale

Es gibt kein Gesetz, das besagt, dass du informiert oder angemahnt werden musst,

Das ist schlichtweg falsch. Eine Bank hat die Verpflichtung, zu informieren, wenn eine Lastschrift abgelehnt wird.

sondern der Betrogene kann gleich ein Inkassounternehmen einschalten,

Dann bleibt er aber, wenn es keinen Verzug gibt, auf dessen Kosten sitzen

ist immerhin günstiger, als wenn du angezeigt und es zu einer Verhandlung kommen sollte.

Du verwechselst Strafrecht mit Zivilrecht.

Zahl deine Strafe, klar ist es hoch, aber das Inkasso will ja auch leben und lerne daraus.

Einfach so Strafen auszusprechen ist im Zivilrecht gar nicht möglich.

Bitte informiere dich erst, wenn du mitreden möchtest. Hier geht es immerhin um (relativ viel) Geld.

Bevor man antwortet ist es durchaus sinnvoll eine Frage zu lesen .

für die Antwort relevante - deutlich dargestellte Situation :

habe .... am 9.5 in einem Supermarkt für 13€ mit Karte per Lastschrift bezahlen wollte.

Karte per Lastschrift = "Bankkarte" - der Begriff Kreditkarte steht hier nicht im Raum.

Da fehlen einige Informationen.

Wann traf die erste Mahnung ein?

Und warum klappte die Lastschrift nicht? Du drückst dich wirr aus. Mein Konto wurde zum 13.5 geschlossen, was normal noch genug Zeit ist, jedoch schon am 10.5 von meiner Bank ausgeglichen.

Was soll das heißen?

Am 9.5 habe ich mit Karte bezahlen wollen. Mein Konto war vollständig gedeckt.

Am 13.5 hat meine Bank aufgrund eines Kontowechsels, selbe Bank, andere Stadt, mein Konto geschlossen.

Am 10.5 wurde jedoch schon mein übriges Geld auf das neue Konto übertragen, was nicht von mir kalkuliert war.

Die Lastschrift sollte wahrscheinlich eingelöst werden, als mein Konto noch existierte aber durch die Übertragung meines Kapitals nicht mehr gedeckt war.

@Mareya02

Na also, jetzt versteht man auch, warum die Lastschrift zurückgebucht wurde.

Du zahlst an das Inkasso die Hauptforderung und gibst das so im Verwendungszweck der Überweisung an.

Im selben Atemzuge überweist du weitere (knapp) 20 Euro um gerechtfertigte Kosten wie Mahngebühren, Porto, Zinsen und Adressermittlung zu tilgen. Anschließend widersprichst du per Email allen weiteren Forderungen.

Entweder bucht das Inkasso die Forderung direkt aus oder schickt dir weiter Drohbriefe, die du unbeantwortet ignorieren kannst. Irgendwann gibt das Inkasso auf.