Sind Fanfictions / Fanfiktions legal?

3 Antworten

Fanfictions sind total legal. Am anfang der Story gibt es meist ein Disklammer, in der erwähnt wird das die Charakter usw. nicht dem Autoren der Fanfiction gehören. Natürlich können Prominente, Autoren ect. auch verbieten das jemand Ffs über sie schreibt. Aber sonst ist es legal , es giebt auch eine Wikipedia Seite da ist das ziemlich gut erklärt. http://de.wikipedia.org/wiki/Fan-Fiction

Es tut mir leid, aber das ist vollkommen falsch. Fanfiction verstoßen qua Definition gegen das deutsche Urheberrecht. Sie verwenden Figuren, Storylines und Handlungsorte, die urheberrechtlich geschützt sind und daher eigentlich nicht ohne einwilligung des Urhebers verwendet werden dürfen. Ob die Autoren explizit verboten haben, dass ihre Figuren verwendet werden, ist hier ohne Belang. Kunstwerke sind in Deutschland mit ihrer Schaffung automatisch urheberrechtlich geschützt. Auf der Wikipedia Seite, die du verlinkst steht es im übrigen auch nicht so, wie du es erklärst.

Anderst ist es im US-Urheberrecht, weil hier Fanfictions meistens unter die Fair-use-Regelung fallen. In der Praxis hat die Rechtslage zum Glück meist keine Auswirkung, weil Autoren und Rechteinhaber die kostenlose Werbung durch Fanfiction im allgemeinen sehr schätzen. Urheberrechtswidrig sind solche Geschichten trotzdem. Theoretisch könnte jeder Autor oder Rechteinhaber jeden Fanfiction-Autoren zu seiner Vorlage abmahnen.

Fanfiction verstoßen ihrer Definition nach gegen Urheberrechte. Jedes Kunstwerk (auf Juristensprech Werk) ist in Deutschland ab seiner Schaffung urheberrechtlich geschützt und darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Schöpfers veröffentlicht oder weiterverbreitet werden. Das gilt nicht nur für die konkrete Ausprägung eines Kunstwerks (Text oder Bild) sondern auch für Figuren, Handlungsorte und Plotverläufe. Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle, ob die Veröffentlichung privat oder kommerziell geschieht. (wobei das für die Höhe des Schadenersatzanspruchs durchaus relevant wird)

Der Rechteinhaber am Original könnte gegen jeden Autoren vorgehen, der Fanfiction zu seinem Fandom schreibt. Er könnte klagen oder abmahnen. In der Praxis hat diese Rechtslage jedoch kaum Bedeutung, da die überwiegende Mehrheit der Rechteinhaber Fanfiction duldet. Immerhin erleiden sie keinerlei Schaden durch die Fanfiction, sondern profitieren im Gegenteil von kostenlosem Werbeeffekt.

Weiteres zur Rechtslage im Podcast von Rechtsanwalt Thomas Schwenke: oder in meinen eigenen Blogartikeln zu diesem Thema: http://www.utopianreflections.net/recht-fuer-fanfiction-autoren/

Eine Ausnahme von dieser Einschränkung bestehen übrigens, wenn der Autor der ursprünglichen Vorlage bereits länger als 70 Jahre verstorben ist.

fanfiction ist eine (von vielen) copyright-grauzonen. es gibt einige autoren/urheber, die ausdruecklich verbieten, dass ihre charaktere fuer fanfiction benutzt werden. wer dagegen verstoesst muss mit konsequenzen rechnen.

die ueberwiegende mehrzahl von urhebern betrachtet fanfiction allerdings als kostenlose werbung fuer ihr eigenes werk und lassen sie zu.

fanfiction zu lebenden personen (z.b. bands) sind da noch ein bisschen heikler, weil sie u.u. persoenlichkeitsrechte verletzen. aber auch da ist die haltung der betroffenen unterschiedlich.

ein disclaimer genuegt NIE sich wirklich rechtlich abzusichern und sobald geld verdient wird mit einer sache, sind natuerlich die urheberrechte verletzt. da bleibt dem fanfiction-autor die moeglichkeit (die z.b. bei fifty shades of grey genutzt wurde) vor dem verkauf die figuren selbst zu benennen, so dass der bezug zum original nicht mehr da ist. das funktioniert freilich nicht bei jeder geschichte.

man kann davon ausgehen, dass es rechtlich nicht einwandfrei ist, allerdings strafverfolgung nur in einzelfaellen, bei schweren verstoessen oder eben dort, wo fanfiction ausdruecklich untersagt ist, zu befuerchten ist.