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Keine ABE keine Zulassung hier !!! 

Lenker, Hebel und Griffe.
Nach §§ 30, 61 StVZO.

Zubehörlenker oder Bremshebel müssen geprüfte Teile sein und
werden in Verbindung mit einem Teilegutachten oder einer ABE
geliefert.
Diese müssen evtl. eingetragen werden – unterschiede Teilegutachten oder ABE beachten.

Ein Bauteil mit einer ABE hat immer eine KBA-Nummer, z. B.KBA 44347.

keine ABE.... die sind nicht erlaubt.

Und die Rennleitung schießt sich gerade auf solche Hebel ohne ABE ein...

Wenn´s blöd läuft bleibt die Kiste stehen bis andere Hebel drauf sind oder aufladen.

Eingriff in die Bremsanlage bedeutet Erlöschen der Betriebserlaubnis weil sicherheitsrelevantes Bauteil.

okay schade.. Danke dir