Sind die Kosten legitim?


23.09.2021, 19:51

Ich weiß dass viele wieder sagen werden tja dumm gelaufen und dumm agiert, aber ich denke dass niemand weiter dorthin gehen wollen würde, wenn zum einen das Essen dort KATASTROPHAL ist und in der diesjährigen Reise diverse Mädchen vergewaltigt worden sind.

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
und in der diesjährigen Reise diverse Mädchen vergewaltigt worden sind.

Ähem, bist Du da sicher? Wohin ging denn die Reise?

Ansonsten: 40 % ist hoch, selbst 30 %, aber das kommt auf die Art der Reise an, darüber hast Du nichts geschrieben.

Verweise auf jeden Fall auf die Internetseite - Screenshot. Die 59 Euro müsste der Veranstalter noch erklären.

 gibt soviele andere Leute die gerne mitgehen wollen würden,

Wegen dem schlechten Essen oder wegen der möglichen Vergewaltigung?

Kennst Du jemand, der da mitwill? Dann ...

... hast Du das Recht, eine Ersatzperson zu benennen, die an Deiner Stelle reist. Dabei spielt es keine Rolle, warum Du die Reise nicht antreten willst oder kannst. Wichtig: Du musst den Reiseveranstalter rechtzeitig und schriftlich über die Vertragsübertragung informieren.

Und: Wenn die Reise ausgebucht ist (zu dem Zeitpunkt, wenn sie stattfindet), dann kannst Du evtl. geringere Stornokosten geltend machen. Musst Du mit Sicherheit einklagen.

Evtl. könnte das was für Dich sein, ist aber nur ein Tipp, ich habe damit keine Erfahrung: reiseritter.de

Sollte ich stornieren und als Stornierungsgebühr 20% fordern?

@Swag1869

Verstehe ich nicht.

@tinalisatina

Also ich meine stornieren, aber deren Stornierungsgebühren widersprechen und stattdessen 20% fordern, weil hab Grad von einem Urteil gelesen dass eine Rücktrittspauschale von 40% bis 30 Tage vor Reisebeginn unzulässig ist.

@Swag1869

Das kann man zum Beispiel versuchen.

Oder, wie geschrieben, einen Ersatz bringen. Der muss bei einer Pauschalreise (ist doch eine?) akzeptiert werden.

Oder nachweisen, dass die Reise ausgebucht war (wenn sie stattgefunden hat) und die Stornokosten (abzgl. Auslagen und Aufwand) einklagen.

Oder mitfahren. Sorry, aber das mit den Vergewaltigungen, das ist Humbug. Und das Essen - dann ist es eben schlecht. Für die Stornogebühren kannst Du auch essen gehen.

@Swag1869
weil hab Grad von einem Urteil gelesen

Das heißt halt nicht, dass in Deinem Fall gleich geurteilt werden würde. Annehmen kann man das aber mal.

", es gibt soviele andere Leute die gerne mitgehen wollen würden" Der Veranstalter muss sich aber nicht um so etwas "kümmern müssen". Entsprechend gelten die beigelegten AGB zur Rechnung.

Außerdem gibts genug Hotelanbieter/Fluganbieter, die Umbuchungen nicht einfach so zulassen

Ich meine damit, dass die eine Warteliste führen und ich auch Leute kenne, die auf dieser Warteliste sind.

@Swag1869
und ich auch Leute kenne, die auf dieser Warteliste sind.

Siehe meine Antwort.