Sind die Fingerabdrücke im Personalausweis auch in einer globalen Datenbank gespeichert?

4 Antworten

Siehe § 26, Abs. 2 + 4 PAuswG

(2) Die bei der Personalausweisbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Personalausweises an die antragstellende Person zu löschen.

(4) Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Merkmale wird nicht errichtet.

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__26.html

Deine Fingerabdrücke werden ausschließlich auf deinem Personalausweis gespeichert. Würde man diese in einer Datenbank speichern, hätte es keinen Zweck sie auf dem Ausweis zu speichern.

Das Ganze dient der besseren Identifikation und wird genutzt um die Fingerabdrücke des Ausweisinhabers mit der Person zu vergleichen die den Ausweis gerade besitzt.

Ja das ist gespeichert 

Sie sind zumindest national gespeichert, zentral, jede berechtigte Bundesbehörde hat Zugriff!