Sind die ersten beiden Strophen der deutschen Nationalhymne verboten oder nur veraltet?

14 Antworten

Bei offizellen Anlässen wird nur die dritte Strophe gesungen.

Entgegen weit verbreiteter Meinung ist das Singen der beiden ersten Strophen aber nicht verboten.

"Von der Maas bis an die Memel" ist wegen seines nationalistischen Anspruchs verboten. Die andere Strophe ist - glaube ich - nur veraltet und wird deshalb nicht mehr gesungen.

Keine Strophe ist verboten!! Du kannst alle so laut und so inbrünstig singen wie Du willst. Behördlich kann Dir keiner was ans Bein binden.

@ungererbad

Natürlich kann ich singen was ich will! Aber zu offiziellen Anlässen ist die Maas/Memel-Strophe verboten.

die erste strophe des deutschlandliedes zieht im text die grenzen des deutschen reichs aus dem jahr 1937 nach.

das ist nach dem 2. weltkrieg nicht mehr zeitgemäß

Ich glaube eher die Grenze von 18irgendwas, das "Deutschlandlied" ist ja deutlich älter als das Detusche reich von 1937.

@Aronphoenix

@Aronphoenix: Richtig. Die deutsche Nationalhymne entstand deutlich vor Hitlers Gangsterbanden-Regime. Keine Strophe dieses Lieds ist verboten, Du kannst alle so laut und so inbrünstig in der Öffentlichkeit singen wie Du willst. Behördlich kann Dir keiner was.

@ungererbad

Nur würde man sich damit wohl "unbeliebt" machen, je nach dem wer zuhört xD

Sind weder verboten noch veraltet. Das Deutschlandlied ist Nationalhymne, aber es wird nur die dritte Strophe gesungen. Ist von Theodor Heuß (1. Bundespräsident) so 1952 festgelegt worden. Grund dafür, dass nur die dritte Strophe gesungen wird, ist der "Mensch" mit dem H. im Nachnamen. Nach der ersten folgte nämlich immer noch das "Parteilied" der N.Sda.P

Also erstmal Grundsätzliches:

das Lied stammt aus einer Zeit, wo Deutschland ein Flickenteppich von Staaten war. Und Deutschland war auch größer als heute. Mit diesem Lied wollte August Heinrich Hoffmann von Fallersleben ein "gemeinsamen, nationales Hochgefühl" der Kaiserreiche und Herzogtüme erreichen.

Gesetz:

laut Gesetz ist das nicht verboten, egal was die andere hier behaupten. Wer sagt, dass es verboten ist, gehört mit dem Kopf nach unten gekreuzigt.

Inhalt: natürlich ist das Lied heute nicht mehr zeitgemäß da "Etsch und Memel" nicht mehr auf deutschem Territorium liegen (Etsch = italienischer Fluß, Memel bzw. Klaipėda = Stadt und Fluß in Litauen). Und zu Staatsanlässen oder wenn die deutsche Fußball-Nationalmannschaft spielt, wird stets nur die dritte Strophe gesungen.

 

PS: ist es möglich, dass du nun an irgendeinen von uns die Auszeichnung "hilfreichste Antwort" verleihst?

Nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 verbot der Alliierte Kontrollrat den Gebrauch charakteristischer nationalsozialistischer oder militärischer Grußformen.[5] Auch wenn er dabei an ein Gesetz der amerikanischen Militärregierung anknüpfte,[6] betraf sein Verbot nicht das Deutschlandlied.Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können.

Mit Beschluss vom 7. März 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dem Briefwechsel zwischen Adenauer und Heuss nicht ausdrücklich zu entnehmen ist, dass dieses Lied nur mit seiner dritten Strophe zur Hymne erklärt werden sollte. Eindeutig, so das Bundesverfassungsgericht weiter, ist jedoch darin festgelegt worden, dass bei staatlichen Veranstaltungen die dritte Strophe gesungen werden solle, und dies entsprach bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses einer jahrzehntelangen allgemeinen Praxis. Jedenfalls im strafrechtlichen Sinne – für den Adressaten des § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verunglimpfung der Hymne der Bundesrepublik Deutschland) – geht der erkennbare Wortsinn des Begriffs „Hymne der Bundesrepublik Deutschland“ daher nicht über die dritte Strophe des Deutschlandliedes hinaus (BVerfGE 81, 298 ff.[25]). Der Bundesminister für Justiz hatte namens der Bundesregierung in diesem Verfahren erklärt, dass das gesamte, aus drei Strophen bestehende Deutschlandlied die Nationalhymne bilde und die Einschränkung, bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe zu singen, davon zu unterscheiden sei. Dieser Ansicht folgte das Bundesverfassungsgericht nicht.