sind die Anzahl der Urlaubstage Verhandlungssache? (Arbeitsvertrag)

7 Antworten

Urlaubstage sind grundsätzlich Verhandlungssache. Ausnahme: wenn der Betrieb einen Tarifvertrag hat der eine Regelung über Urlaubstage enthält dann ist er meistens nicht verhandelbar da jeder gleich behandelt wird.

Grundsätzlich solltest Du den Urlaub verhandeln wenn Du unzufrieden bist mit dem Angebot. Bei einem Vorstellungsgespräch erwähnt der Chef das meistens sowieso.

ich hab den Vertrag unterschrieben, war froh den Vertrag zu bekommen - aber hatte vorher 30 Tage Urlaub, jetzt nur noch 24. Offenbar haben die meisten deutschen aber mehr - kann man das auch z. B. nach ein paar Monaten nochmal ansprechen, oder kommt das nicht gut?

@allocigar78

Optimal zum Ansprechen fände ich so nach einem Jahr - dann kannst Du auch auf Deine Leistungen hinweisen und quasi als Belohnung mehr Urlaubstage erfragen. Unmittelbar nach der Probezeit fände ich noch sehr früh, vor allem da dann die Argumente (Arbeitsleistung) fehlen. Ich finde das Argument "Die meisten Deutschen bekommen mehr" nämlich nicht gerade überzeugend.

Viel Erfolg!

Es gibt einen gesetzlichen Mindestrahmen, den man durch Vertrag nicht aushebeln kann. In tarifgebundenen Branchen regelt den Urlaubsanspruch der Rahmentarifvertrag.

Ansonsten herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn du einen Arbeitgeber findest, der dir 180 Urlaubstage bezahlt, kannst du das mit ihm vereinbaren.

Dein Urlaub sollte auch deiner Firma wichtig sein, so lange du ihn dann nicht nutzt. anderswo schwarz zu arbeiten

es gibt aber doch das Gesetz, dass es mind. 20 Tage bei 5 Tagewoche sein müssen, oder kann das auch ausgehebelt werden?

@allocigar78

Das sind 4 Wochen, die mittlerweile auch sicher in jeder Firma eingehalten werden.

wenn Du den job nicht haben willst dann versuche den urlaub zu verhandlen, gesetzlich sind 20 Tage bei einer 5 Tage Woche und 24 tage bei einer 6 Tage Woche, richtig ist dass es darauf ankommt of es einen Tarifvertrag oder eine interne Betriebsvereinbarung gibt in der mehr Anspruch geregelt ist. Der urlaub wird sowieso angesprochen beim gespräch aber ich würde nicht versuchen mehr zu verhandeln wenn es für alle anderen Mitarbeiter gleich ist, dann such Dir lieber eine Firma die gleich 30 Tage gibt.

ich weiß ja nicht, wieviel die anderen Mitarbeiter in der Firma haben und ich somit weniger....

Bei uns in der Firma bekommt nicht jeder die gleiche Anzahl von Urlaubstagen noch den gleichen Stundenlohn.

Leute die vor 20 Jahren angefangen haben bekamen und bekommen 30 Tage.

Ab 2005 gibt es für neue Leute nur noch 25 Tage, auch nach 5 jahren ändert sich nichts!

am besten gar nicht ansprechen, weil es ggf. nicht gut ankommt, wenn einem der Urlaub so wichtig ist?

Ich finde, man kann ruhig fragen, da man seinen Jahresurlaub auch planen muss.

solange es nicht unter der gesetzlichen Grenze von 20 Tagen liegt

Unter 20 Tagen wäre unwirksam, man lönnte klagen.

In vielen Betrieben gibt es Tarifverträge mit entsprechenden Urlaubstagen.

Natürlich kann man den Urlaub auch verhandeln. Das Problem wird aber sein, dass der ArbG für eine Abweichung von der betrieblichen Regel bei einzelnen ArbN sehr trifftige Gründe braucht, um nicht mit dem AGG in Konflikt zu geraten.

also Du meinst, es bekommt jeder das Gleiche? - ich meinte ja nur, nicht dass die anderen alle mehr haben und die halt gedacht haben, wir versuchen erst mal, ob er sich auf weniger einlässt...!?

@allocigar78

Auch bei freiwilligen Zusatzleistungen muss der ArbG seine Mitarbeiter gleich behandeln. Darum Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Wenn du also erfahren würdest, dass deine Kollegen alle mehr Urlaub bekommen, hättest du uU ebenso einen Rechtsanspruch darauf.

Es wäre zulässig, Urlaub nach Betriebszugehörigkeit zu staffeln. Nach Alter ist bereits gerichtlich "abgestraft" worden (Altersdiskriminierung). Es muss ein vernünftiger Grund für eine Ungleichbehandlung erkennbar sein. Dann kann es zulässig sein. Ansonsten sind die ArbN gleich zu stellen.

@ralosaviv

Also wenn ich mir da den grundlegenden § ansehe, steht da

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Wo sollte das denn der Fall sein, wenn ein einzelner AN bei seiner Einstellung, einzelvertraglich einen höheren Urlaubsanspruch verhandelt?