Sind Cocktailnamen geschützt also dürfte ich zb. einen Sex on the Beach Cocktail in einer 1 Liter Flasche im Handel verkaufen?

2 Antworten

Also ich würde Cocktailrezepte grundsätzlich wie Kochrezepte betrachten und die sind erst mal pe se nicht geschützt. Du darfst einen Sex on the beach in Deiner Bar im Glas Verkaufen wie ein Konditor ein Stück Gugelhupf in seinem Kaffee Gugelhupf und Longdrink dürfen sicher auch unter dieser Bezeichnung in anderen Abpackungen verkauft werden.

Manche Lebensmittel müssen laut Lebensmittelbuch bestimmte Erfordernisse erfüllen. Sachertorte z.B. muss mindestens 45% Aprikosenanteil in der Fruchtfüllung haben. 

Allerdings ist es auch möglich einen Cocktailnamen oder die Bezeichnung für ein anderes Rezept als Marke schützen zu lassen. Das ist im Gewerblichen Bereich üblich um auf der einen Seite sicher zu sein, dass niemand anders die Früchte der eigenen Werbung erntet. 

Sollte jemand den namen "Seines" Cocktails als Marke eingetragen haben, darfst Du ihn natürlich nicht verkaufen. Auch nicht im Glas. 

Der Bereich gewerbliche Schutzrechte ist aber so kompliziert, dass man gut daran tut sich in der Hinsicht immer von einem Fachanwalt beraten zu lassen. 

Wenn Du 10 Flaschen "Sex on The Beach" auf dem nächsten Dorfflohmarkt unter Berücksichtigung aller anderen Gesetzte die den gewerbsmäßigen Handel betreffen verkaufst, dann brauchst Du sicher keine Marke dafür. Wenn Du aber in Werbung investiers, eine Website erstellen lässt, Etiketten Drucken lässt und vielleicht eine Abfüllanlage errichtest, dann ist es Sinnvoll Das Produkt nicht unter "Sex on the Beach" sondern unter einer für Dich geschützten Marke zu vermarten.

Der Name "Sex on the beach" alleine erfüllt mit Sicherheit nicht die notwendige Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtsschutz.

Es könnte eine eingetragene Marke namens "Sex on the beach" bestehen. Das bezweifle ich aber. Weil ja sehr viele verschiedene Bars und Lokalitäten das Getränk mixen und verkaufen. Das kriegst du über eine Abfrage beim deutschen Patent und Markenamt raus. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Die Rezeptur ist mit Sicherheit nicht geschützt. Rezepte sind nämlich nur in ihrer konkreten Formulierung und nicht als Idee urheberrechtlich schutzfähig.

https: //irights.info/artikel/nichts-anbrennen-lassen/5523

Wie mloeffler schon richtig gesagt hat, könnte es sein das laut Lebensmittelbuch bestimmte Vorschriften gelten, was in einem "Sex on the beach" drin zu sein hat.

Ansonsten sehe ich bei deinem Anliegen keine Probleme.