Sind bei neu einbau vom Fenster Rollläden Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

2 Antworten

Es würde sich lohnen, den Teilungsvertrag noch einmal genau zu studieren. Sehr wahrscheinlich müsst Ihr keine Anteile für zusätzliche Maßnahmen übernehmen. Das könnte nur dann der Fall sein, wenn es dazu einen Beschluss mit der dafür erforderlichen Mehrheit gäbe.

Nahezu immer kannimmer nur das, was war, wenn es verbraucht ist, in entsprechender Form wieder hergestellt werden, aber nicht mit zusätzlichen Dingen. Daher bin ich mir so gut wie sicher, dass Ihr für die Rolläden nicht aufkommen müsst.

In unserem Mehrfamilienhaus sind diese Sachen im Grundbucheintrag verankert. Was steht darüber bei Dir? Unsere Fenster wurden auch ausgetauscht...Rolläden hat jeder selbst bezahlt