4 Antworten

Das sind immer Nettolöhne, denn die Angebote richten sich nicht an Privatpersonen sondern an potenzielle gewerbliche Geschäftspartner. Da weiß dann auch jeder, dass da eventuell noch die MwSt. hinzukommt (außer bei Kleinunternehmern :)

Das kommt darauf an, welche Gesellschaftsform vorliegt. Als Kleinunternehmer kannst du keine MwSt ausweisen. Du darfst jedoch nicht mehr als 17.500 € Jahresumsatz einnehmen. Bei Mehreinkünften zählst du nicht mehr als Kleinunternehmer und musst dann die MwSt ausweisen.

Vielleicht war ich etwas ungenau. Ich weiß wann ich eine angeben muss und wann nicht. Mich interessiert ob in Gehaltsverhandlungen oder auch in Vergleichsportalen (wie dem verlinken) von Nettostundenlöhnen (ohne MwSt wenn ich mich nicht irre) oder von Bruttostundenlöhnen gesprochen wird. Also ob der Geschäftspartner die angegebenen 70€/h zahlt, sondern 88€/h.

Du darfst jedoch nicht mehr als 17.500 € Jahresumsatz einnehmen.

Falsch.

Die € 17.500.-- stellen die Bruttoobergrenze dar. Auf den Umsatz gem. § 19 UStG ist nämlich kalkulatorisch die MWST aufzuschlagen, auch wenn sie nicht ausgewiesen und nicht an das FA abgeführt werden muss. Der Nettoumsatz darf also (bei Umsätzen zu 19% USt) tatsächlich nicht höher sein als € 14.705,88.

Siehe u.a.

https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/K/Kleinunternehmer.html

Üblicherweise sind diese Angaben tatsächlich immer netto. Wenn es sich um einen Kleinunternehmer handelt, dann gibt es keinen Aufschlag durch die Umsatzsteuer. Das kann man nur durch Nachfrage herausfinden.

Nachdem diese Angebote sich durchwegs an Geschäftskunden mit Vorsteuerabzugsberechtigung richten, sind sie - sofern nicht explizit anders beschrieben - stets ohne MWST gelistet.