Simson ohne Blinker und Hupe fahren erlaubt?
Hallo,
habe eine Simson S51 von 1985 erworben und diese ist so verbastelt, dass Blinker und Hupe nicht mehr funktionieren. Ist es erlaubt diese im Straßenverkehr ohne funktionstüchtige Hupe und Blinker zu fahren (verfügt über Blinklichter links und rechts aber halt ohne Funktion). Mir wurde gesagt, dass die Blinker und die Hupe wahrscheinlich nicht vom Werk, sondern nachträglich angebaut wurden.
Danke im Voraus
2 Antworten
Die Hupe ist immer pflicht. Sie muss funktionieren. Bei den Blinkern musst du genau herausfinden ob sie ab Werk nicht eingebaut waren. Waren sie es nicht, darfst du die Blinkanlage entfernen. Lässt du sie weiterhin montiert muss sie funktionieren!
Ok. Weißt du, wie ich dies evtl. herausfinden könnte (Bj. 1985 Typ S51 B2-B4)?
Du musst die Blinker die nicht ab machen... es reicht wenn du die blinker nach unten drehst
Sind die Blinker werksseitig verbaut, müssen diese, wie auch die Hupe, funktionieren..