Silberfische in Wohnung! Mietminderung ..?

6 Antworten

Ich kann hier keine erhebliche Einschränkung der Benutzbarkeit der Wohnung erkennen, insofern auch keine Mietminderung möglich. Mal abgesehen davon, dass man die Miete wenn überhaupt ohnehin erst mindern kann, wenn man den Vermieter benachrichtigt hat...

dann mach fotos usw, setz dich mit dem mieterverein.de in verbindung, und zieh einen gutachter heran, wenn du nachweisen kannst das es nicht an euch liegt, muss der vermieter ran, er ist für den einwandfreien zustand des hauses verantwortlich

sorry, mieterbund.de

Dazu muss er ja erstmal vom nicht einwandfreien Zustand des Hauses etwas wissen...

Zunächst sollte man dem Vermieter bei Auftreten eines Mangels schnellstmöglichst Bescheid geben, dazu ist der Mieter sogar gesetzlich verpflichtet.

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0111/hauptmm.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0111/011114.htm

Das Auftreten von Silberfischchen in Feuchträumen stellt nicht zwingend einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, weil das zeitweise Auftreten von Ungeziefer nach Ansicht des LG Lüneburg nicht immer zu verhindern ist. LG Lüneburg 4. Zivilkammer, Urteil vom 25. Juni 1998, Az: 4 S 394/97, WuM 1998, 570. Ungeziefer ist als Fehler i.S.d. § 536 BGB anzusehen. Die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung wird dadurch zumindest bei massenhaften Befall beeinträchtigt . In dem vom AG Lahnstein, Urteil vom 19. Oktober 1987, Az: 2 C 675/87 entschiedenen Fall traten die Tiere auch im Schlafzimmer auf, dort musste Gift zur Bekämpfung der Tiere ausgestreut werden. Das Gericht hielt eine Mietminderung in Höhe von 20 % für angemessen, das AG Tiergarten, Urteil vom 14. März 1990, Az: 7 C 118/89 bei starkem Befall 15%.

Zu beachten: Silberfische können sehr schnell recht wirksam bekämpft werden, daher gibt es eine Mietminderung in aller Regel nur für wenige Tage. Das gelegentliche Auftreten einiger Silberfische ist dagegen kein Mietmangel.

Quelle: Zitat aus Mietrechtslexikon/Silberfische

Ich kenn mich ja ned aus bei euch, aber irgendwie gehts bei den Deutschen nur um minderung, Schadensersatz und Klage. Wie wärs wenn du erstmal die Gesellschaft informierst? Du kannst ned einfach Miete mindern, ohne bescheid zu geben. Vllt. schicken die dir ja einen Kammerjäger. Wenn mir das Rohr in der Wand platzt muss ich auch meldung an die genossenschaft machen, die mir dann einen Installatuer und Maurer schickt, und kann ned einfach 80% der Miete einbehalten weil mir das Wasser aus der Wand sprudelt.

aber irgendwie gehts bei den Deutschen nur um minderung, Schadensersatz und Klage.

silberfischchen sind ja auch eine zumutung , sie fragt ja nur, ob es theoretisch möglich wär, die miete zu mindern, und wenn, auch nicht gleich um 80%

@user2386

Silberfischchen sind in den meisten Fällen selbst verursacht und ob es eine Zumutung ist, bestimmt die Anzahl und nicht der eigene wille. Unzumutbar ist schliesslich alles was durch dritte herbeigeführt wird, also zB ein Baugerüst vorm Fenster, Nässe durch fehlerhafte Bauarbeiten etc. Wenn mir ne Spinne in die Wohnung klettert kann ja keiner was dafür. Die 80% waren auch nur eine überspitzte Sache, und die Frage stellt sich doch garned weil sie noch keinen Informiert hat. Ich finds halt ein bisschen dreist hier sofort was von Mietminderung reinzuknallen und noch nicht mal einen Verantwortlichen informiert zu haben.

@Dr4ch3

und ob es eine Zumutung ist, bestimmt die Anzahl und nicht der eigene wille.

wo soll da der unterschied sein, laut dem text oben störts, ich weiss jetzt auch nicht, ob da jetzt pro raum 50 oder 85 silberfische sind.....

@Dr4ch3

noch nicht mal einen Verantwortlichen informiert zu haben.

sie will halt nur wissen, wie sie jetzt vorgehen soll, nicht mehr und nicht weniger

@user2386

Naja der Unterschied ist, wenn mir im Bad 50 Silberfische rumrennen dann ists ne Zumutung, wenn da 2 sind und die stören mich weil ich mich angeekelt fühle, dann ist es noch lange keine Zumutung.

@user2386

Wo liest du das? Ich lese das sie noch nix gemeldet hat, aber gleich nach einer MIetminderung fragt.

Und in wieweit kann man die Miete desswegen minderen, wenn der Fall gemeldet wurde ???

Will die Miete ja auch nicht einfach mindern ! Siehe Text !

@MiSSOHLALA

Hab ich ja auch ned behauptet, allerdings ist die Frage aktuell unnötig, du fragst bevor du irgendwas weisst. Informier erstmal die Gesellschaft und frag wenns nötig ist.

Wir haben der Wohnungsbaugesellschaft noch nicht desswegen bescheid gesagt

  • also könnt ihr die Miete auch nicht mindern.

Und in wieweit kann man die Miete desswegen minderen, wenn der Fall gemeldet wurde ???

@MiSSOHLALA

das klär mit dem mieterschutzbund ab, mieterschutzbund.de

@MiSSOHLALA

auch dann kannst du die miete nicht mindern. erstmal musst du dem VM den fall nicht nur "melden", sondern ihm auch eine angemessene frist geben, den schaden zu beseitigen. und dann per einschreiben ggf. noch ne nachfrist setzen.

@MiSSOHLALA

Im Normalfall gar nicht, wenn der Befall nicht massiv ist. Wenn Ihr Euch davor ekelt, ist das Euer persönliches Problem, einige Silberfische schränken die Benutzbarkeit der Wohnung objektiv nicht erheblich ein...