Sieht ein Gerichtsvollzieher wenn man eine Nachsendeadresse hat?
4 Antworten
Der Nachsendeauftrag ist kein behördlicher Vorgang. Der Gerichtsvollzieher sieht, dass seine Schreiben, die an die alte Adresse gerichtet sind nicht als Rückläufer zurück kommen. Deshalb gelten sie als zugestellt. Ansonsten gibt es zwischen Deutsche Post und Behörden keinen Ausstausch, was Adressdaten betrifft. Den aktuellen Wohnort können Behörden allerdings über Amtshilfeersuchen via Meldeamt in Erfahrung bringen. Du wirst vermutlich nicht nur den Nachsendeauftrag in Auftrag gegeben haben sondern Dich auch an der neuen Adresse angemeldet haben.
Wenn an Dich adressierte Schreiben seitens des GV u.U. an diesen mit Deiner neuen Anschrift zurückgeschickt werden,
Ja dass sehen die 100%
Da die Behörden verständigt werden bei unklarheiten
Ja auf jeden Fall !